Wien (OTS) – „Das Europäischen Parlament hat eine wichtige Position
eingenommen,
die ein Zuviel des Guten bei Sorgfalts- und Berichtspflichten von
vielen Unternehmen abwenden kann“, sagte Rainer Trefelik, Obmann der
Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ),
nachdem sich das Parlament gestern auf sein Mandat für die nächsten
Verhandlungsschritte geeinigt hat.
Nach diesem sollen die Grenzwerte für jene Unternehmen, die
Nachhaltigkeitsberichtspflichten treffen, auf über 1750 Mitarbeitende
und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz erhöht werden. Auch
wurde der freiwillige Berichtsstandard (VSME) als oberste Menge an
anforderbare Daten von vorgelagerten KMUs bestätigt – ebenso wie das
Ziel, Anzahl und Detailtiefe an zu berichtenden Informationen zu
reduzieren – eine der grundlegenden Forderungen auch der Bundessparte
Handel in Richtung Brüssel.
Zudem wären Sorgfaltspflichten, die im Zuge der
Lieferkettenrichtlinie anfallen sollen, nur mehr für Unternehmen mit
über 5000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden
Euro vorgesehen. Auch dürften vorgelagerte KMU nur nach zusätzlichen
Daten angefragt werden, die von den verpflichteten Unternehmen
anderweitig nicht beschaffbar sind. „Wir sind froh darüber, dass das
Parlament die negative Wirkung auf unsere kleinen und mittleren
Unternehmen erkannt, und sowohl für die
Nachhaltigkeitsberichtserstattung wie auch die Lieferkettenthematik
einen Schutzschild eingezogen hat“, betont Trefelik.
„Wir bekennen uns zu Transparenz und nachhaltigem Handeln, um die
Auswirkungen des Klimawandels einzudämmen, aber der Weg muss auch
gangbar sein“, so Trefelik. Nun gehe es darum, die
Trilogverhandlungen zügig durchzuführen: „Am Ende des Tages müssen EU
-Regulatorien herauskommen, die für die Unternehmen umsetzbar sind,
ohne dass ihnen gegenüber Anbietern aus Drittstaaten wie Temu und
Shein Wettbewerbsnachteile entstehen“, betont Trefelik. (PWK469/DFS)