Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 29. November 2025, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:
Renaturierung versus Barrierefreiheit
Herr S. ist verärgert, denn am Friedhof Stammersdorf wurden
Waschbetonplatten, die auf dem Weg zu dem Grab seiner Mutter waren,
entfernt. Der Zugang sei nun nicht mehr barrierefrei, Menschen mit
einer Gehbehinderung könnten nicht mehr gefahrlos die Gräber
besuchen. Seitens der Wiener Friedhöfe wird das Vorgehen mit
ökologischen Zielsetzungen begründet. Herr S. hat sich an
Volksanwältin Gaby Schwarz gewandt, im Studio erklärt die
Mitgründerin des Projekts „Biodiversität am Friedhof“ die
Hintergründe der Maßnahme.
Land Tirol zieht erhöhte Familienbeihilfe ein
In Tirol sind viele Menschen mit Behinderungen, die in einem
Pflegeheim leben, finanziell schlechter gestellt als in den anderen
Bundesländern. Das Land Tirol zahlt die erhöhte Familienbeihilfe
nicht an Bezieher:innen aus, denen dieses Geld für erhöhte
Aufwendungen zugesprochen wurde. Zuletzt hatte der Oberste
Gerichtshof diese Praxis in Kärnten als nicht gesetzeskonform
beurteilt. Tirol hält dennoch daran fest, denn „das Urteil Kärnten
betreffend könne nicht auf die Situation in Tirol umgelegt werden,
weil das Leistungspaket in Heimen nicht vergleichbar sei“.
„Bürgeranwalt“ hat sich angesehen, was dieser Tiroler Sonderweg für
Betroffene bedeutet, die mitunter nicht wissen, wie sie Kleidung,
Schuhe oder Friseurbesuche finanzieren sollen.
Das „Montagsauto“ – Nachgefragt
Günter und Manuela F. aus Niederösterreich waren von ihrem neu
gekauften Alfa Romeo Tonale schwer enttäuscht. Rund 38.000 Euro haben
sie für den Vorführwagen bezahlt. Kurz nach dem Kauf waren die ersten
Reparaturen notwendig, schließlich wurde der Motor getauscht. Nichts
half, das Auto war ein sprichwörtliches „Montagsauto“, das ständig in
der Werkstatt stand. Das Ehepaar wollte den Kauf rückabwickeln, weil
sie das Vertrauen in die Fahrtüchtigkeit verloren hatten. Der
Autoverkäufer sah die Lage anders, der Fall wurde bereits vor Gericht
verhandelt. Konnte nun doch eine außergerichtliche Lösung gefunden
werden?