BMLUK lädt zur Online-Veranstaltung zum österreichischen Wiederherstellungsplan

Wien (OTS) – Von Wäldern, Gewässern, Agrarflächen bis hin zu urbanen
Räumen: Die
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur schreibt umfangreiche
Ziele zur ökologischen Verbesserung und zum Monitoring verschiedener
Ökosysteme vor. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
arbeitet derzeit gemeinsam mit den österreichischen Bundesländern
sowie Interessenvertretungen und verschiedenen Stakeholdern an der
Umsetzung der Verordnung in Österreich. Dazu wurden von Bund und
Bundesländern Arbeitsgruppen in den Bereichen Lebensräume, urbane
Ökosysteme, Landwirtschaft, Bestäuber, Wald und Gewässer
eingerichtet.

Umweltminister Norbert Totschnig: „Die Verordnung stellt Österreich
vor fachliche, organisatorische und rechtliche Herausforderungen.
Positiv ist, dass Österreich bereits auf zahlreichen
Renaturierungsmaßnahmen aufbauen kann, die bereits seit Jahren
umgesetzt werden. Die Finanzierung bleibt ein kritischer Punkt, da
die derzeit auf EU-Ebene vorgesehenen Mittel für die ambitionierten
Vorgaben der Verordnung als unzureichend einzuschätzen sind.“

Öffentliche Informationsveranstaltung
Am Freitag, den 5. Dezember 2025, lädt das BMLUK von 09:00 bis 12:45
Uhr zur Online-Veranstaltung zum aktuellen Stand der Erstellung des
österreichischen Plans zur Umsetzung der EU-
Wiederherstellungsverordnung.

Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich. Dabei werden die
rechtlichen Grundlagen, der Stand der Arbeiten der Arbeitsgruppen
sowie die Sicht der Stakeholder vorgestellt. Zudem gibt es die
Möglichkeit Fragen zu stellen und der weitere Partizipationsprozess
wird erläutert. Zur Anmeldung und zum Programm .

Österreich hat bereits viel erreicht
Unabhängig von der neuen EU-Verordnung hat Österreich in den letzten
Jahren zahlreiche Renaturierungs- und Naturschutzprojekte umgesetzt.
Dazu gehören großflächige Fluss- und Auenprojekte,
Moorwiedervernässungen, biodiversitätsfördernde Maßnahmen in Land-
und Forstwirtschaft sowie Verbesserungen im Schutz von Lebensräumen
und Arten. Gezielte Förderprogramme wie das österreichische
Agrarumweltprogramm, der Waldfonds oder auch der Biodiversitätsfonds
unterstützen die nationalen Bemühungen zu gesunden Lebensräumen und
einer vielfältigen Kulturlandschaft.
Diese bestehenden Initiativen fließen nun in die Erstellung des von
der EU-Kommission geforderten Plans ein und bilden eine wichtige
Grundlage für die Erfüllung der europäischen Vorgaben.

Ausblick bis September 2026
Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, ihre jeweiligen nationalen
Pläne bis 1. September 2026 einzureichen. Auf Grund der
unzureichenden Finanzierungszusagen der Europäischen Kommission, aber
auch weiterer Faktoren ist diese Vorgabe mehr als herausfordernd.
Nichtsdestotrotz arbeiten der Bund sowie die Bundesländer daran,
einen unter den vorherrschenden Finanzierungsbedingungen
realistischen, fachlich fundierten und umsetzbaren nationalen
Wiederherstellungsplan vorzulegen, der europäische Vorgaben erfüllt,
zugleich aber nationale Besonderheiten und bereits geleistete
Maßnahmen berücksichtigt.

Weiterführende Informationen
www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/natur-und-artenschutz-und-
biodiversitaet/wiederherstellungsverordnung.html