St. Pölten (OTS) – Die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich,
Salzburg, Tirol
und Vorarlberg fordern die Bundesminister Marterbauer und Wiederkehr
mit Nachdruck auf, umgehend eine tragfähige Übergangsfinanzierung für
das Bildungsinvestitionsgesetz (BIG) vorzulegen, wie es auch im
Regierungsprogramm der Bundesregierung vorgesehen ist. Trotz
monatelanger Verhandlungen liegt bis heute kein finaler
Gesetzesentwurf vor – und die Zeit drängt massiv. Ohne rechtzeitige
Verständigung drohen gravierende finanzielle und organisatorische
Folgen für Länder, Gemeinden, Schulen und Eltern. Bereits im
Regierungsprogramm wurde festgehalten, dass die Finanzierung der
Freizeit- und Stützpädagoginnen und -pädagogen schrittweise auf ein
neues, transparentes Bundessystem umgestellt werden soll.
„Der Verhandlungsprozess zieht sich seit Monaten ohne Ergebnis.
Wenn das Gesetz nicht noch im Dezember im Nationalrat eingebracht
wird, kann es frühestens im April behandelt werden. Eine Lösung für
das kommende Jahr wäre dann nicht mehr rechtzeitig möglich. Dies
würde den Ländern und Gemeinden jede Planungs- und
Finanzierungssicherheit entziehen und auch die Schulen und Eltern vor
eine ungewisse Zukunft stellen“, so die zuständigen Bildungs-
Landesrätinnen der Bundesländer.
Bereits seit Mai ist die Schaffung einer Übergangsfinanzierung
offen. Die Finanzierung wäre vorhanden, allerdings muss
sichergestellt werden, dass die vorhandenen Mittel auch eingesetzt
werden können. Dafür ist eine gesetzliche Anpassung notwendig. Die
Länder haben in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut und benötigen
nun dringend klare Rahmenbedingungen, damit dieser Ausbau nicht ins
Leere läuft.
Das Bildungsinvestitionsgesetz regelt die Zweckzuschüsse an die
Länder, die notwendig sind, um die schulische Ganztagesbetreuung für
Kinder im Alter von sechs bis fünfzehn Jahren durch die Gemeinden
sicherzustellen. Sollte keine Nachfolgeregelung beschlossen werden,
würden die Förderungen für Gemeinden zur Finanzierung des Personals
an ganztägigen Schulformen reduziert oder gänzlich wegfallen. Dadurch
müssten die von den Schulerhaltern festgelegten Elternbeiträge massiv
erhöht werden, oder das Angebot an Ganztagsschulplätzen stark
eingeschränkt werden. Beides hätte unmittelbare negative Auswirkungen
auf Familien und auf das schulische Betreuungsangebot in Österreich.
„Die schulische Ganztagsbetreuung ist für tausende Familien ein
unverzichtbares Angebot. Ohne klare Nachfolgeregelung zum
Bildungsinvestitionsgesetz stehen Schulen und Gemeinden mit dem
Rücken zur Wand“, betonen die Bundesländer. Es brauche jetzt einen
verlässlichen Rechtsrahmen und eine stabile Finanzierung, um das
bestehende Angebot zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Länder
appellieren daher eindringlich an den Bund, die Gespräche sofort
abzuschließen und das Gesetz noch im Dezember auf den Weg zu bringen.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH)
Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail
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