Wien (OTS) – „Das Bundesverwaltungsgericht hat am 22. Jänner 2026
entschieden,
dass das umstrittene Projekt „Attraktivierung Verbindungsbahn“ – der
Ausbau der Bahnstrecke zwischen Wien-Hütteldorf und Wien-Meidling –
unter Auflagen umgesetzt werden darf. Beschwerden von
Bürgerinitiativen und Anrainenden wurden abgewiesen, eine ordentliche
Revision am Verwaltungsgerichtshof bleibt jedoch offen“, so FPÖ-
Hietzing Bezirksparteiobmann Georg Heinreichsberger
Heinreichsberger wünscht sich gemeinsam mit den Bürgerinitiativen
und den im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertretenen
Organisationen eine Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs, damit der
lange Weg durch Behörden und Gerichte sowie die mangelnde inhaltliche
Debatte über die Qualität der Planung nicht beendet sind.
Bereits im Jahr 2024 hatten sich Bürgerinitiativen wie
„Verbindungsbahn-besser“ klar positioniert: Sie seien nicht
grundsätzlich gegen einen leistungsfähigen Öffi-Ausbau, jedoch gegen
die vorliegende Planung, die nach ihrer Ansicht nicht zeitgemäß,
ökologische Zielsetzungen verfehlend und städtebaulich problematisch
sei. Diese Kritik umfasste unter anderem:
– Massive Eingriffe in Grünraum und zu hohe Zahlen an zu fällenden
Bäumen, die von den Initiativen als ungenau bzw. unterschätzt
bezeichnet wurden.
– Unzureichende Integration von Rad- und Fußverkehr und fehlende
überzeugende Querungs- bzw. Mobilitätskonzepte für Hietzing,
insbesondere für lokale Alltagswege.
– Mangelnde Transparenz und Einbindung der Bewohner in bereits
laufende Planungen und Verfahren, die von Anrainerseite teils als
„Fassade“ der Bürgerbeteiligung kritisiert wurden.
– Rechtliche und fachliche Einwände gegen die Grundlagen der UVP-
Unterlagen, darunter widersprüchliche Verkehrszahlen und fehlende
Verkehrsanalyse.
Auch lokale Bezirksvertreter argumentierten in der Vergangenheit,
dass der Bezirk durch die gegenwärtige Planung „technisch und optisch
zerschnitten“ werde und alternative Trassenführungen oder Tieflegung
nicht berücksichtigt wurden.
Die Bürgerinitiativen hatten im Rahmen der
Umweltverträglichkeitsprüfung formal Beschwerde eingelegt und den UVP
-Bescheid bis zum Bundesverwaltungsgericht begleitet. Das Gericht hat
nun zwar die Projektumsetzung unter Auflagen bestätigt, doch das
Projekt bleibt nicht ohne rechtliche Vorbehalte. „Der Kampf um eine
zeitgemäße, ökologisch verantwortbare und sozial ausgewogene
Verkehrsplanung ist nicht beendet. Ich fordere weiterhin eine
substantielle und transparente Debatte über Inhalte“, schließt
Heinreichsberger, der sich hinter die Bürger Hietzings stellt.