Das E-Wirtschaftsgesetz: Wunsch und Wirklichkeit

Linz (OTS) – Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) stellt
die Weichen für
die Modernisierung des österreichischen Stromsystems und schafft
insbesondere neue Voraussetzungen für den Ausbau der
Netzinfrastruktur. Deshalb wird das Gesetz von den
Verteilernetzbetreibern grundsätzlich begrüßt. Doch bei einzelnen
Bestimmungen zeigt sich schon jetzt, dass sie in der vorliegenden
Form ihr Ziel verfehlen. Die Netzbetreiber hoffen daher, dass bei der
Umsetzung der neuen Regelungen noch nachgebessert wird. „Das neue
Betriebssystem ElWG wird in einigen Punkten bereits jetzt ein Update
brauchen“, erklärte der Geschäftsführer von Linz Netz, Johannes
Zimmerberger beim Energiepolitischen Hintergrundgespräch des Forums
Versorgungssicherheit am 5. Februar 2026.

Die Sprecherin des Forums Versorgungssicherheit, Brigitte Ederer,
betont: „Das ElWG ist ein wichtiger Schritt für die Modernisierung
des Stromsystems, aber es muss nachgeschärft werden, damit es seine
Wirkung entfalten kann.“

Zwtl.: Daten: Chance und Herausforderung

Ein zentrales Element des ElWG ist die verstärkte Nutzung von
Viertelstundenwerten aus Smart Metern. Zudem dürfen die Netzbetreiber
künftig auch Spannungen und Ströme auslesen. Daraus ergeben sich neue
Möglichkeiten zur Planung und zur Steigerung der Effizienz der Netze.
Doch die Umsetzung ist technisch anspruchsvoll. Die derzeit
verwendeten Geräte sind zum großen Teil nicht für diesen zusätzlichen
Datenverkehr ausgelegt, weil dieser zur Zeit des Einbaus noch nicht
vorgesehen war. „Die Aufrüstung wird zusätzliche Investitionen
erfordern“, erwartet Zimmerberger.

Die Viertelstundenwerte bilden auch die Basis für die neuen
Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Energie, die das ElWG
vorsieht. Ab April 2028 sollen Kundinnen und Kunden gleichzeitig an
bis zu fünf Energiegemeinschaften teilnehmen und ihre
Teilnahmefaktoren täglich anpassen können. Zimmerberger: „Diese
Erweiterungen bringen eine enorme zusätzliche Komplexität bei der
Berechnung und Zuweisung der Energie mit sich. Wir plädieren daher
für eine schrittweise Umsetzung und Evaluierung, außerdem muss es
Toleranzgrenzen bei notwendigen nachträglichen Korrekturen geben.“

Zwtl.: Kompliziertes Tarifsystem

Offene Wünsche gibt es auch zur künftigen Systematik der
Nutzungsentgelte. „Die Netzbetreiber haben sich immer für ein faires
Tarifsystem eingesetzt“, erinnert Zimmerberger, „die Kosten für den
Ausbau sollen verursachungsgerecht verteilt werden, zudem sollen die
Tarife Anreize für systemdienliches Verhalten setzen, insbesondere
sollte auch bei den Haushalten die Leistungskomponente eine stärkere
Rolle spielen.“ Unzufrieden sind die Netzbetreiber auch mit dem neu
eingeführten Versorgungsinfrastrukturbeitrag für Erzeugungsanlagen
mit einer netzwirksamen Leistung von mehr als 20 Kilowatt: „Die
daraus erzielten Erlöse werden auf rund 30 bis 35 Millionen Euro pro
Jahr geschätzt. Das ist verschwindend wenig im Vergleich zu den
Netzkosten von rund 3 Milliarden Euro und wird keinen Anreiz für
systemdienliches Verhalten liefern“.

Zwtl.: Steuerbarkeit und Flexibilität

Ab Juni 2026 müssen neue Anlagen mit einer netzwirksamen Leistung
über 3,68 Kilowatt mit einer Einrichtung zur Steuerbarkeit
ausgestattet sein. Diese Steuerbarkeit ist eine wesentliche
Voraussetzung für flexiblen Netzzugang und Notabschaltungen zur
Vermeidung kritischer Netzzustände. Noch offen sind allerdings
zentrale technische Fragen, auch was die Sicherheitsvorkehrungen
gegen unbefugten Zugriff betrifft. Die Netzbetreiber halten daher die
vorgesehenen Pönalen bei nicht fristgerechter Umsetzung für
unangemessen.

Positiv bewertet wird die Möglichkeit, bei knappen
Netzkapazitäten einen flexiblen Netzzugang vorzusehen. Allerdings
sind die vorgesehenen Fristen zu kurz, kritisiert Zimmerberger: „So
wie das jetzt geregelt ist, führt es weiterhin zu enormen
Investitionsbedarfen im Netzausbau.“ Analog gilt das auch für die
Spitzenkappung, die von den Netzbetreibern lange Zeit gefordert wurde
und im ElWG auch tatsächlich vorgesehen ist – allerdings in sehr
eingeschränkter Form, so Zimmerberger: „Wir dürfen die netzwirksame
Leistung auf 70% der Modulspitzenleistung begrenzen. Bei den meisten
PV-Anlagen liegt die Modulspitzenleistung allerdings deutlich über
der netzwirksamen Leistung. Ein Abstellen auf die Engpassleistung
wäre sinnvoll.“

Zwtl.: Netzplanung

Mit dem ElWG wird die Verpflichtung zur Erstellung eines
Netzentwicklungsplans auf alle Netzbetreiber mit mindestens 1000
Zählpunkten ausgeweitet. Zudem fordert das Gesetz, dass die
Möglichkeit zur Verkabelung von Hochspannungsleitungen geprüft werden
muss, sofern die Verkabelung nicht um mehr als den Faktor 1,8 teurer
ist. Wichtig ist, dass die Berechnung des Mehrkostenfaktors technisch
und ökonomisch fundiert erfolgt. „Hier ist die E-Control am Zug. Wir
hoffen und erwarten, dass wir unsere Praxiserfahrung bei der
Festlegung der entsprechenden Methoden einbringen können.“

Große Hoffnungen setzen die Netzbetreiber zudem in das geplante
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das bei
Genehmigungsverfahren wesentliche Erleichterungen bringen würde. Ein
rascher Beschluss wird dringend gefordert.

Die größte Veränderung findet allerdings hinter den Kulissen
statt: Die Schaffung einer gemeinsame Flexibilitätsplattform von
Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern stellt, so Zimmerberger,
„den größten Umbruch in den Marktregeln seit Beginn der
Liberalisierung dar. Die Netzbetreiber bereiten seit längerem die
notwendigen Prozesse vor, dennoch ist klar: Die Einführung muss
schrittweise erfolgen.“

Das Forum Versorgungssicherheit ist die gemeinsame Plattform von
fünf Verteilernetzbetreibern: Wiener Netze, Netz Niederösterreich,
Netz Burgenland, Linz Netz und Netz Oberösterreich.