Österreich (OTS) – Der Gender Pay Gap beträgt aktuell 11,6 %. Das
bedeutet, dass Frauen
in Österreich 42 Kalendertage im Jahr rechnerisch unbezahlt arbeiten
– der Equal Pay Day 2026 fällt daher auf den 11. Februar. Grundlage
der Berechnung sind die Median-Bruttojahreseinkommen 2024 der
ganzjährig Vollzeitbeschäftigten gemäß Statistik Austria.
„Vom ersten Lohn bis zur Pension“ – EinkommensUNgerechtigkeit
beginnt nicht erst im Berufsleben – sie startet bereits in der
Ausbildung. Weibliche Lehrlinge verdienen im Schnitt um 7,8 % weniger
als ihre männlichen Kollegen. Im aktiven Erwerbsleben steigt die
Einkommenslücke auf 11,6 % und verschärft sich in der Pension
dramatisch: Pensionistinnen erhalten durchschnittlich rund 36 %
weniger Alterseinkommen als Männer. Der Gender Pay Gap zieht sich
somit durch das gesamte Erwerbsleben – vom ersten Lehrlingslohn bis
zur Pension.
Die Unterschiede innerhalb Österreichs bleiben deutlich: Wien:
4,2 % – Equal Pay Day am 15. Jänner 2026 und Vorarlberg: 20,1 % –
Equal Pay Day am 14. März 2026. Es spielt eine entscheidende Rolle,
wo Frau lebt und arbeitet. Während Wien weiterhin die geringste
Einkommenslücke aufweist, bleibt Vorarlberg Schlusslicht im
Bundesländervergleich. Diese regionalen Unterschiede zeigen, dass
Einkommensgerechtigkeit keine Selbstverständlichkeit ist, sondern
strukturelle Rahmenbedingungen widerspiegelt.
Besonders gravierend sind die Unterschiede nach
Beschäftigungsform: Arbeiterinnen: 25,1 %, Angestellte: 27,9 %,
Vertragsbedienstete: 6,1 %, Beamtinnen: +4,8 %
Auch diese Zahlen verdeutlichen: EinkommensUNgerechtigkeit ist
strukturell verankert.
Der Equal Pay Day 2026 dokumentiert diese strukturelle
EinkommensUNgerechtigkeit und unterstreicht die Dringlichkeit
politischer Maßnahmen. BPW Austria fordert daher die zügige Umsetzung
der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in nationales Recht,
verbindliche Einkommensdaten sowie die konsequente, gesetzlich
garantierte Durchsetzung von gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit.
Einkommensgerechtigkeit darf weder vom Wohnort noch vom Lebensalter
abhängen – sie muss vom ersten Erwerbstag an gelten.
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Weitere Informationen: www.equal-pay-day.at