Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 21. Februar 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:
Identitätsdiebstahl
Herr B. hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt, weil er
unerfreuliche Post von der Sozialversicherung der Selbständigen, der
SVS bekommen hat. Er soll mehr als 1.600 Euro zahlen, ansonsten werde
er gepfändet. Herr B., der blind ist, betreibt gar kein Gewerbe, er
ist angestellt und nicht selbstständig. Daher geht er von einem
Irrtum aus, der leicht aufzuklären sein müsste. Doch weit gefehlt.
Offenbar hat jemand auf seinen Namen mit seiner E-Mail-Adresse und
seiner Telefonnummer tatsächlich einen Gewerbebetrieb angemeldet. Und
Herr B. soll jetzt beweisen, dass nicht er es war, sondern jemand
anderer, der seine Identität missbraucht hat. Das ist alles andere
als einfach, weil es mittlerweile keinen Identitätsnachweis mehr
braucht, um in Österreich ein freies Gewerbe anzumelden. Da reichen
leicht verfügbare Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und eine E-
Mail-Adresse.
(K)ein Recht auf Pensionistenausweis?
Eine pensionierte Volksschullehrerin aus Bad Vöslau hatte trotz
Pensionsantritt jahrelang keinen Pensionistenausweis im
Scheckkartenformat erhalten und wandte sich bereits im März 2023 an
die Volksanwaltschaft. Die Bildungsdirektion Niederösterreich verwies
wiederholt auf eine fehlende Rechtsgrundlage und bot lediglich den
Pensionsbescheid als Ersatz an, was von der Betroffenen und den
Volksanwälten als unzumutbar kritisiert wurde. Auch nach erneuter
Behandlung im März 2024 war zunächst keine Lösung in Sicht, die
Volksanwaltschaft sprach von einem Missstand in der Verwaltung. Nun
wurde der Fall jedoch gelöst: Brigitte S. erhielt schließlich ihren
Pensionistenausweis im Scheckkartenformat.
U-Bahn-Bau und Informationsfreiheit
Dipl.-Ing. Robert B. ersuchte bereits im Herbst des Vorjahres die
Wiener Linien um Übermittlung von Messdaten, weil seine Wohnung im 7.
Bezirk vom U-Bahn-Bau betroffen sein könnte. Für Herrn B. ist die
Verweigerung seines Auskunftsersuchens aufgrund des
Informationsfreiheitsgesetzes nicht nachvollziehbar, da die neue
Trassenführung der U2 teilweise unter der bezeichneten Liegenschaft
verlaufe und er Sorge etwa wegen allfälliger Senkungen und
Niveauveränderungen habe. Sein Anliegen sei umso dringlicher – hätte
es doch in der rund 1,5 km entfernten Pilgramgasse bereits letztes
Jahr erhebliche Schäden an Häusern gegeben. Sind Vermessungsdaten
tatsächlich geheim, weil sie als „kritische Infrastruktur“ gelten?
Oder hätte man ihm diese Daten übermitteln müssen? Welche
Informationen müssen veröffentlicht werden und welche nicht? Welche
rechtlichen Schritte stehen offen, wenn Informationen zu Unrecht
zurückgehalten werden?