Wien (OTS) – Der Senat 3 des Presserats bewertet den Teaser zum
Beitrag „Unglück
in Atomreaktor – Radioaktive Wolke über Europa“, erschienen auf der
Startseite von „heute.at“, als Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex
für die österreichische Presse (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in
Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren).
Im Artikel geht es um eine Übung für den atomaren Ernstfall: In
einem Übungsszenario zerstört ein Erdbeben in Rumänien das AKW
Cernavodă, radioaktives Material gelangt in die Atmosphäre. Auf einer
Landkarte werden Südosteuropa, Teile des Nahen Ostens und Nordafrikas
gezeigt, mit einer radioaktiven Wolke und einer Farbskala wird die
Strahlenbelastung illustriert. Neben hunderten Einsatzkräften,
Hubschraubern, Feldspitälern und Cybersicherheitsteams sind auch die
„GeoSphere Austria“ mit Wetterdaten und das „Bundesministerium für
Land und Forstwirtschaft und Klimaschutz“ aus Österreich an der Übung
beteiligt.
Auf der Startseite von „heute.at“ wurde der Artikel mit der
Schlagzeile „Unglück in Atomreaktor – Radioaktive Wolke über Europa“
sowie der Überzeile „Furcht vor nuklearem Super-GAU“ angekündigt.
Auch die Landkarte mit der radioaktiven Wolke war auf der Startseite
zu sehen.
Die Leserin kritisierte, dass die Überschrift vermuten ließe,
dass ein Atomunglück in Rumänien passiert wäre. Dass es sich nur um
eine Übung gehandelt habe, erfuhr man ihrer Ansicht nach nur, wenn
man den Artikel anklickte.
Der stellvertretende Chefredakteur von „heute.at“ sah in seiner
Stellungnahme keine unkorrekte Darstellung, die in roter Schrift über
dem Artikel platzierte Überzeile deute bereits darauf hin, dass es
sich nicht faktisch um einen Super-GAU handle – „Furcht vor dem
nuklearen Super-GAU“ stehe im Kontrast zu einer möglichen faktischen
Überschrift wie „Nuklearer SUPER-GAU IST DA“.
Die wichtigste Information, dass es sich nämlich um eine Übung
gehandelt habe, sei im Vorspann gestanden. Dieser werde auf der
Startseite von „heute.at“ aber nicht angezeigt. Aus Platzgründen
spare man den Lead aus, was auch bei anderen Onlinemedien gängige
Praxis sei. Ein Teaser dürfe laut „heute.at“ Anreize zum Reinklicken
liefern und die Neugier der User wecken.
Grundsätzlich anerkennt der Senat einen Spielraum für
Verzerrungen und Verkürzungen in Überschriften, sofern eine verkürzte
bzw. prägnante Schlagzeile im dazugehörigen Artikel entsprechend
erläutert und über die genauen Umstände des Falls aufgeklärt wird.
Eine Grenze ist jedoch dort zu ziehen, wo die Überschrift als
inkorrekte Darstellung des Sachverhalts einzustufen ist. Der Senat
qualifiziert den Teaser des Artikels als eigenständige
Veröffentlichung. Im vorliegenden Fall vermittelt die Überschrift des
Teasers den unrichtigen Eindruck, dass ein Atom-Unglück tatsächlich
passiert sei.
Das Argument des stellvertretenden Chefredakteurs, wonach aus der
Überzeile des Teasers hervorgehe, dass es in Wahrheit zu keinem
Reaktorunfall gekommen sei, hält der Senat für nicht stichhaltig: Der
etwas relativierende Hinweis in der Überzeile bloß auf die „Furcht
vor einem nuklearen Supergau“ tritt gegenüber der Tatsachenaussage in
der Überschrift „Unglück in Atomreaktor – radioaktive Wolke über
Europa“ deutlich in den Hintergrund – noch dazu wo der Teaser ja auch
mit einer Landkarte mit einer radioaktiven Wolke versehen wurde. Nach
der Lektüre des Teasers und der Betrachtung der Landkarte werden die
meisten Leserinnen und Leser von einem realen Atomkraftwerkunglück
mit schwerwiegenden Folgen ausgehen.
Der Senat bewertet daher den Teaser auf der Startseite von
„heute.at“ als Irreführung der Leserinnen und Leser, der Fokus liegt
hier offenbar auf Clickbaiting. Die Geschichte wird so präsentiert,
dass die Leserinnen und Leser zunächst von einem Reaktorunfall
ausgehen und deshalb dann den Hauptartikel anklicken.
Darin erkennt der Senat einen Verstoß gegen die Vorgabe,
Nachrichten gewissenhaft und korrekt wiederzugeben (Punkt 2.1 des
Ehrenkodex).
Der Senat stellt somit einen Verstoß gegen Punkt 2 des Ehrenkodex
(Genauigkeit) fest, und fordert die Medieninhaberin auf, die
Entscheidung freiwillig im betroffenen Medium zu veröffentlichen oder
bekanntzugeben.
Zwtl.: SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINER
LESERIN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund
einer Mitteilung einer Leserin ein Verfahren durch (selbständiges
Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der
Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der
Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin von „heute.at“ hat von der Möglichkeit, am
Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht.