FPÖ – Mölzer: „Feuerwehren dürfen nicht auf Einsatzkosten sitzen bleiben – Behörden müssen Verantwortung übernehmen“

Wien (OTS) – Mit deutlicher Kritik reagierte heute der freiheitliche
Nationalratsabgeordnete Wendelin Mölzer auf Berichte über einen
langjährigen Streit um Einsatzkosten der Freiwilligen Feuerwehr
Gainfarn. Der Fall werfe ein bezeichnendes Licht auf den Umgang
staatlicher Behörden mit jenen Organisationen, die tagtäglich
ehrenamtlich für Sicherheit, Umwelt- und Katastrophenschutz sorgen.

„Wenn unsere Feuerwehren auf behördliche Anordnung ausrücken, um
Umweltgefahren zu beseitigen, dann darf es nicht passieren, dass sie
am Ende selbst auf den Kosten sitzen bleiben“, betonte Mölzer. Genau
dieser Eindruck entstehe jedoch im konkreten Fall aus
Niederösterreich. Nach einem Unfall mit einer landwirtschaftlichen
Maschine im Jahr 2018 traten Pflanzenschutzmittel aus. Die Feuerwehr
wurde damals von der zuständigen Behörde angefordert, um eine
Gefährdung des Grundwassers zu verhindern und kontaminierten Boden zu
entfernen. Der Einsatz verursachte Kosten von mehr als 5.000 Euro. Da
der Unfallverursacher jedoch insolvent wurde und keine entsprechende
Versicherung bestand, konnte die Forderung nicht eingetrieben werden.

In weiterer Folge wanderte der Fall durch mehrere Behördenebenen
bis hin zum zuständigen Bundesministerium. Dort sei argumentiert
worden, dass die Forderung aufgrund einer angenommenen
zivilrechtlichen Frist nicht mehr durchsetzbar sei, weil die Rechnung
erst mehrere Jahre nach dem Einsatz gestellt worden sei. „Das wirft
grundlegende Fragen auf. Schließlich handelt es sich um eine
Organisation, die im öffentlichen Interesse tätig wurde und auf
Anordnung der Behörden eine Umweltgefährdung beseitigte“, erklärte
Mölzer.

Der freiheitliche Abgeordnete verlangt daher vom zuständigen ÖVP-
Minister Totschnig in einer parlamentarischen Anfrage umfassende
Aufklärung. Es müsse offengelegt werden, wie häufig Feuerwehren seit
2015 Kostenersatzforderungen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen
Unfällen an Ministerium oder Bezirkshauptmannschaften herangetragen
hätten. Ebenso sei zu klären, in wie vielen dieser Fälle der
Kostenersatz gewährt worden sei und wie oft die Forderungen ganz oder
teilweise abgelehnt worden seien.

Von besonderem Interesse sei dabei auch die finanzielle
Dimension. Der Minister müsse darlegen, welche Gesamtsumme an
Kostenersatzforderungen in diesem Bereich gestellt und welcher Betrag
tatsächlich aus öffentlichen Mitteln ersetzt worden sei. Ebenso müsse
transparent gemacht werden, wie hoch jene Summe sei, die letztlich
bei den Feuerwehren selbst hängen geblieben sei.

„Die Bevölkerung verlässt sich darauf, dass im Ernstfall rasch
geholfen wird. Wenn unsere Feuerwehren aber damit rechnen müssen,
dass sie nach einem behördlich angeordneten Einsatz finanziell im
Regen stehen, dann ist das ein völlig falsches Signal“, warnte
Mölzer. Deshalb wolle er auch wissen, auf welche rechtlichen
Grundlagen sich Behörden stützen, wenn sie Kostenersatzansprüche von
Feuerwehren ablehnen. Insbesondere sei zu hinterfragen, wie oft
solche Ansprüche mit dem Hinweis auf Verjährung zurückgewiesen worden
seien oder mit der Begründung, dass keine Zuständigkeit des Bundes
beziehungsweise der jeweiligen Behörde gegeben sei.

Auch die Rolle von Insolvenzen müsse beleuchtet werden. Wenn
Unfallverursacher zahlungsunfähig werden, stelle sich die Frage, wie
oft Feuerwehren deshalb auf ihren Forderungen sitzen bleiben. Im
konkreten Fall der Feuerwehr Gainfarn müsse der Minister darlegen,
welche behördlichen Entscheidungen und rechtlichen Argumentationen
letztlich dazu geführt hätten, dass die Einsatzkosten nicht ersetzt
wurden. Zudem wolle Mölzer wissen, ob dieser Fall im Ministerium
intern geprüft oder evaluiert worden sei.

Darüber hinaus stellt sich für den freiheitlichen Abgeordneten
die grundsätzliche Frage, ob es vonseiten des Ressorts klare
Richtlinien oder Empfehlungen an Bezirkshauptmannschaften gibt, wie
mit derartigen Kostenersatzforderungen umzugehen ist. Ebenso sei zu
klären, ob die Bundesregierung gesetzliche Anpassungen plane, damit
Feuerwehren bei Einsätzen im öffentlichen Interesse künftig nicht
mehr auf ihren Kosten sitzen bleiben.

„Es kann nämlich nicht sein, dass ehrenamtliche Feuerwehren aus
ihren eigenen Mitteln bezahlen müssen, obwohl sie auf behördliche
Anordnung tätig geworden sind“, hielt Mölzer fest. Der Minister müsse
daher auch darlegen, wie er diese Situation grundsätzlich bewerte und
ob es seit 2015 Beschwerden oder Eingaben von Feuerwehren oder
Feuerwehrverbänden wegen abgelehnter Kostenersatzforderungen gegeben
habe. Falls solche Beschwerden eingelangt seien, sei offenzulegen,
wie viele es gewesen seien und wie die Behörden darauf reagiert
hätten.

Abschließend forderte Mölzer konkrete Maßnahmen für die Zukunft.
„Unsere Feuerwehren leisten einen unschätzbaren Beitrag für die
Sicherheit und den Schutz der Umwelt. Es ist Aufgabe der Politik
sicherzustellen, dass sie bei Einsätzen keine finanziellen Nachteile
erleiden. Die schwarz-rot-pinke Regierung muss daher darlegen, welche
Schritte sie setzen wollen, um künftig faire und rechtssichere
Lösungen für Kostenersatzfragen sicherzustellen“, betonte Mölzer.