VKI-Erfolg: Temu verpflichtet sich zu Minderjährigenschutz und transparenter Websitegestaltung

Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im
Auftrag des
BMASGPK die Whaleco Technology Ltd (Temu) wegen Verstößen gegen den
Digital Services Act geklagt. Temu ließ es nicht auf ein Urteil
ankommen und schloss am 20. März 2026 einen gerichtlichen Vergleich
mit dem VKI.

Temu verpflichtet sich in diesem Vergleich dazu, die
Funktionsweise ihrer Empfehlungssysteme (Algorithmen) und die dafür
verwendeten Parameter transparent darzustellen. Verbraucher:innen
müssen ebenso in klarer und verständlicher Sprache Informationen dazu
bekommen, inwiefern sie die von Temu empfohlenen Inhalte beeinflussen
können. Diese Informationen müssen über direkte Verlinkung von der
Suchergebnisseite zugänglich sein und dürfen nicht irgendwo im
Kleingedruckten versteckt werden.

Die Online-Plattform ist zudem dazu verpflichtet, eine
Wahlmöglichkeit anzubieten, sich von allen personalisierten
Empfehlungen auf einmal abzumelden. „Aus unserer Sicht ist es
entscheidend, dass Verbraucher:innen es selbst in der Hand haben, ob
ihre Daten für Profiling-Zwecke eingesetzt werden“ erklärt Dr. Petra
Leupold, Leiterin Intervention im VKI.

Im Bereich des Minderjährigenschutzes hat sich Temu dazu
verpflichtet, angemessene Kontrollmaßnahmen für gefährliche
Gegenstände wie beispielsweise Messer einzuführen. Zukünftig wird es
Minderjährigen nicht mehr möglich sein, solche Produkte auf Temu ohne
Altersverifikation zu erwerben. Auch für die Ansicht und den Erwerb
von Erotikartikeln sieht der Vergleich eine verpflichtende
Altersverifikation vor.

„Der Vergleich deckt sämtliche in unserer Klage angebrachte
Kritikpunkte ab und ist ein großer Fortschritt für den
Verbraucherschutz auf Temu“, so Petra Leupold. Der Vergleich kann von
beiden Seiten nicht mehr angefochten werden.

SERVICE: Den Vergleich im Volltext gibt es auf
www.vki.at/temu03026 .