Diakonie begrüßt Bekenntnis der Bundesregierung zur Obsorge ab dem ersten Tag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Wien (OTS) – „Jedes Kind hat das Recht auf elterliche Fürsorge. Wenn
keine Eltern
da sind, ist es unser aller Verantwortung, für das Kindeswohl Sorge
zu tragen. Das gilt auch und ganz besonders für Kinder, die allein
auf der Flucht nach Österreich gekommen sind. Sie sind besonders
verletzlich. Daher fordert die Diakonie seit vielen Jahren die
Obsorge ab dem ersten Tag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Dass diese nun endlich gesetzlich verankert wird, begrüßen wir
grundsätzlich sehr“, erklärt Diakonie-Direktorin Maria Katharina
Moser.

Mit heute, Montag, 23.3.2026, endet die Begutachtungsfrist für
gesetzliche „Bestimmungen über die Obsorge für unbegleitete
minderjährige Fremde“. Das Bundesgesetz sieht Obsorge ab dem ersten
Tag vor. Das heißt: Die Obsorge für ohne Eltern geflüchtete Kinder
wird sofort an die Kinder- und Jugendhilfe übertragen, die für den
Schutz und die Förderung aller Kindern und Jugendlichen in Österreich
zuständig ist.

Die sofortige Übertragung der Obsorge an die Kinder- und
Jugendhilfe könne dazu beitragen, dass ohne elterliche Begleitung
geflüchtete Kinder Zugang zu altersgerechter Versorgung, Betreuung,
Bildung und zeitgerechter rechtlicher Vertretung bekommen, so Moser.
Bisher wurde unbegleiteten Kindern erst Monate nach ihrer Ankunft in
Österreich, nach ihrer Aufnahme in ein Bundesländerquartier, per
Gerichtsbeschluss eine obsorgeberechtigte Person zur Seite gestellt.
Bis dahin waren sie nicht altersadäquat untergebracht und betreut.

„Allerdings“, so Moser weiter, „sehen wir in den konkreten
Regelungen die reale Gefahr, dass die Obsorge ab Tag 1 zur bloßen
Fassade wird, hinter der unbegleitete Kinder weiterhin ohne
altersadäquate Fürsorge und Erziehung bleiben“.

Zwtl.: Zentrale Widersprüche und Schutzlücken

Problem 1: Hinausdrängen der Obsorgeberechtigten Person

„Obsorge bedeutet mehr als eine formale Zuständigkeit. Das
bedeutet: Jemand kümmert sich um die kindgerechte Unterbringung, die
tägliche Betreuung und die verlässliche Vertretung vor Behörden, was
insbesondere im Asylverfahren wichtig ist“, erklärt Christoph Riedl,
Asyl-Experte der Diakonie.

Im aktuellen verhandelten Asyl-Gesetzespaket gibt es einen Bruch,
der aus Sicht der Diakonie dringend geklärt werden muss: „Es kann
nicht sein, dass sich das Innenministerium in diese nun endlich
geklärte „elterliche Verantwortung“ einmischt, und andere Personen
mit einzelnen Verfahrensschritten (Obsorgehandlungen) beauftragen
möchte, während die Zuständigkeit eigentlich bei der Kinder- und
Jugendhilfe des betreffenden Wohnbezirkes liegt“, kritisiert Riedl.

So ist zum Beispiel geplant, dass ein unbegleitetes Kind künftig
gerade in der besonders wichtigen ersten Phase nach seiner Ankunft in
Österreich (u.a. im sog. Screeningverfahren) nicht von seiner
obsorgeberechtigten Person vertreten wird. Stattdessen plant das
Innenministerium, hier Betreuungspersonen der BBU einzusetzen, obwohl
in dieser Phase die Durchsuchung von Kleidung und Taschen, die
Abnahme der Fingerabdrücke und eine erste Befragung stattfindet.
Jugendliche können in dieser Phase sogar in Haft genommen und in ein
anderes EU-Land zurückgeschoben werden. Die tatsächlich
obsorgeberechtigte Person, bei der eigentlich die Verantwortung
liegt, wäre dann nicht dabei.

„Wenn gerade in dieser Anfangsphase nach der Ankunft in
Österreich, in der enorm wichtige Entscheidungen getroffen werden,
die obsorgeberechtigte Person nicht anwesend wäre, würde das das
Prinzip von Obsorge ab Tag 1 schon ad absurdum führen, noch bevor es
eingeführt wird“, sagt Christoph Riedl. „Deshalb treten wir dafür
ein, dass unbegleitete Minderjährige tatsächlich am ersten Tag in die
Obhut der obsorgeberechtigten Person von der Kinder- und Jugendhilfe
übergeben wird“.

Problem 2: Altersfeststellung

Wenn jemand flieht, gibt es oft keine verlässlichen Dokumente,
und manche Menschen kennen auch ihr genaues Geburtsdatum nicht.
Deshalb ist die Frage der Minderjährigkeit in der Praxis häufig
klärungsbedürftig. Im Gesetzesvorschlag wurde eine Regelung zur
Altersfeststellung getroffen, die dazu führen könnte, dass Kinder im
Zweifel als volljährig behandelt werden.

„Damit wird der Grundsatz ‚im Zweifel für das Kind‘ ins Gegenteil
verkehrt“, warnt Riedl und kritisiert, dass dem betroffenen
Jugendlichen keine effektive Möglichkeit zur raschen Klärung der
Minderjährigkeit gegeben würde. Im Gegenteil: Er oder sie würde in
dieser Phase nicht wie ein:e Minderjährige:r behandelt werden,
sondern wie ein:e Erwachsene:r. „Das wäre dann mit verfassungs-,
unions- und kinderrechtlichen Vorgaben unvereinbar“, erklärt
Christoph Riedl, Asylexperte der Diakonie.

Zwtl.: Kindeswohl muss im Zentrum stehen

„Obsorge, Unterbringung und Betreuung müssen von Anfang an
zusammen gedacht werden. Nur so kann das verfassungsrechtlich
garantierte Kindeswohl tatsächlich sichergestellt werden“, betont die
Diakonie. Es brauche eine kohärente Gesamtregelung.

„Daher appellieren wir an die Bundesregierung, die bestehenden
Lücken im Gesetzgebungsprozess zu schließen und sicherzustellen, dass
unbegleitete Kinder in Österreich ab dem ersten Tag tatsächlich
Schutz, Betreuung und eine wirksame gesetzliche Vertretung erhalten“,
so Diakonie-Direktorin Moser abschließend.