Linz (OTS) – Ein Mann aus dem Bezirk Perg, der an Parkinson leidet,
eine
hochgradige Wirbelsäulenveränderung hat und nach einem Schlaganfall
mit Schwindel und einer Gangstörung zu kämpfen hat, suchte bei der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um eine Erhöhung seiner
Pflegestufe 1 an. Wenig später bekam er einen Bescheid, dass er ab
sofort Pflegestufe 2 zugesprochen bekommt. Weil dem Mann das zu
gering erschien, wandte er sich an die Arbeiterkammer, die nach
Überprüfung des Falls eine Klage gegen den PVA-Bescheid einbrachte.
Der gerichtliche Sachverständige stellte schließlich einen
außergewöhnlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat
fest. Das bedeutete, dass dem Mann Pflegestufe 5 gewährt wurde. Und
nicht wie von der PVA festgelegt nur Stufe 2.
„ Es ist höchst an der Zeit, dass die handelnden Personen den
Begutachtungsprozess im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und der
Versicherten verändern “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und fügt
hinzu: „ Wir fordern eine lückenlose Aufklärung, wie solche
Begutachtungen zustande kommen, die regelmäßig korrigiert werden
müssen. “