WKÖ-Spitze ad Marterbauer: Genug von Erbschaftssteuern geträumt, jetzt Maßnahmen für den Standort setzen

Wien (OTS) – „Wir weisen die immer wieder getätigten Andeutungen des
Finanzministers in Richtung Einführung einer Erbschaftsteuer auf das
Schärfste zurück“, kritisiert Martha Schultz, WKÖ-Präsidentin, die
heutigen Aussagen von Finanzminister Markus Marterbauer im „Kurier“.
„Der Finanzminister betreibt ein Verwirrspiel der bizarrsten Art:
Einerseits weist er seit Monaten darauf hin, dass Erbschaftssteuern
im Koalitionsprogramm nicht vorgesehen sind und daher in dieser
Legislaturperiode nicht kommen. Andererseits fantasiert er immer
wieder über die Einführung neuer Steuern und Belastungen. Das schafft
in einer ohnehin wirtschaftlich schwierigen Zeit zusätzliche
Verunsicherung bei den Unternehmen. Statt Ängste zu schüren sollte
der Finanzminister Pakete für den Wirtschaftsstandort schnüren.“

WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger ergänzt: „Jegliche
Eigentumssteuer ist völlig kontraproduktiv und ein Schuss ins Knie
für alle Unternehmen, Leistungsträger und den gesamten Standort. Wir
wissen alle, dass diese Steuern die Substanz der Unternehmen direkt
treffen würden. Das kostet Jobs, Investitionen und führt im
Extremfall zum kompletten Abzug oder Ruin des Unternehmens.
Österreich braucht jetzt einen konstruktiven Finanzminister. Wir
erwarten uns eine seriöse Politik, weg von ideologischen
Parteifantasien hin zu einer zukunftsfähigen Standortpolitik. Gerade
jetzt müssen wir unseren Wohlstand und Jobs in Österreich sichern.
Auch die getätigten Aussagen über Familienunternehmen und
Unternehmensübergaben sind geradezu grotesk, haben mit der
wirtschaftlichen Realität nichts zu tun und sind auf das Schärfste
zurückzuweisen. Das kann nur von jemandem kommen, der noch keinen Tag
unternehmerisch tätig war. Finanzminister Marterbauer hat eine lange
Liste an offenen Punkten aus dem Regierungsprogramm. Es ist seine
Aufgabe, sich darum zu kümmern, statt über neue Steuern zu sprechen,
denen bereits im Regierungsprogramm eine klare Absage erteilt wurde.“
(PWK142/PAT)