Wien (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof hat die Verordnung zur
Schutzhundeausbildung als gesetzwidrig aufgehoben. Durch die
Aufhebung der Verordnung können Schutzhunde nun wieder in Österreich
gezüchtet und ausgebildet werden. Die Regelung betrifft die örtliche
Sicherheitspolizei und liegt somit in der Zuständigkeit der Länder.
„Die rechtliche Absicherung und damit die Sicherung der
Zuchtbasis für Polizeidiensthunde ist entscheidend für die Sicherheit
Österreichs, denn eine exzellente Polizeidiensthundeeinheit ist
untrennbar mit einer starken heimischen Zucht und
Ausbildungskompetenz verbunden. So kann garantiert werden, dass
unsere vierbeinigen Partner im Dienst für die Bevölkerung auf
höchstem Niveau agieren können“, sagte Franz Ruf, Generaldirektor für
die öffentliche Sicherheit.
Die Verordnung sah ein Verbot von gegen den Menschen gerichteten
Beiß- und Angriffstrainings im privaten Bereich vor. Ausgenommen
waren unter anderem Diensthunde von Polizei und Militär. Viele
österreichische Züchterinnen und Züchter stellten die Zucht der
geeigneten Hunde ein, weswegen Behörden auf Hunde von ausländischen
Züchtern zurückgreifen mussten. Dadurch wäre auch das privat
erworbene Wissen im Schutzdienst erheblich eingeschränkt und damit
auch der künftige Dienstbetrieb mit ausgebildeten Hunden
beeinträchtigt worden.
Hintergrund
Die österreichische Polizei verfügt derzeit über rund 400
Polizeidiensthunde. Diese sind als Schutz- und Stöberhunde
ausgebildet. Je nach Eignung folgt bei Bedarf eine weiterführende
Spezialisierung – etwa als Sprengstoffspürhunde,
Suchtmittelspürhunde, Personenspürhunde, Brandmittelspürhunde,
Leichen- und Blutspurenspürhunde oder auch als Datenträger-/Banknoten
– und Dokumentenspürhunde. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur
Unterstützung polizeilicher Maßnahmen sowie zur Gewährleistung der
öffentlichen Sicherheit. Die Einsatzmöglichkeiten der
Polizeidiensthunde sind vielfältig: Sie unterstützen den Regeldienst
ebenso wie Spezialkräfte, kommen bei Großereignissen zum Einsatz und
leisten wertvolle Hilfe bei kriminalpolizeilichen Einsätzen.