Begutachtungen: Rechtsanspruch auf Vertrauensperson ab September

Wien (OTS) – Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband begrüßt die
von
Sozialministerin Korinna Schumann angekündigte Gesetzesänderung, die
ab September den Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson,
der derzeit nur in Pflegegeldangelegenheiten besteht, unter anderem
auf Begutachtungen für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension
sowie auf Verfahren des Sozialministeriumservice ausweitet. Der
Initiativantrag, der am Donnerstag im Nationalrat eingebracht wurde,
sieht außerdem vor, dass Betroffene rechtzeitig vor ihrer
Untersuchung über dieses Recht informiert werden müssen. Das
Ministerium reagiert mit der Maßnahme auf Vorwürfe, die im Rahmen
einer Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich gegenüber der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erhoben wurden.

„Ich freue mich sehr, dass die Ministerin es nicht bei Worten
belässt, sondern ihr Versprechen so rasch in die Tat umsetzt und
damit eine Forderung des KOBV erfüllt“, sagt Franz Groschan,
Präsident des KOBV Österreich – Der Behindertenverband.
„Begutachtungsverfahren stellen immer Ausnahmesituationen dar, die
für die Betroffenen ungeheuer belastend sein können und
verunsichern“, führt Groschan weiter aus.

Eine Vertrauensperson an ihrer Seite zu haben, bedeute für die
Menschen eine große Erleichterung und gebe ihnen mehr Sicherheit:
„Sie wissen, dass sie in dieser sensiblen Situation nicht alleine
sind, dass ihnen jemand den Rücken stärkt und sie dabei unterstützt,
damit ihr Anliegen fair und transparent behandelt wird. Die
Gesetzesänderung fördert damit auch einen Umgang auf Augenhöhe und
trägt dazu bei, dass die Würde von Menschen mit Behinderungen gewahrt
bleibt“, betont Franz Groschan abschließend.