Wien (PK) – Public-Viewing-Veranstaltungen dürfen künftig sechs statt
bisher vier
Wochen dauern. Die entsprechende Änderung der Gewerbeordnung hat
heute im Bundesrat einstimmig die letzte parlamentarische Hürde
genommen.
In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass große
internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern, heißt es
im Antrag , den alle fünf Parlamentsparteien gemeinsam vorgelegt
haben. Eine Ausdehnung des rechtlich zulässigen Zeitraums auf sechs
Wochen schaffe die notwendige Flexibilität für Veranstalter und
Behörden. Damit wird Public Viewing während der gesamten Fußball-
Weltmeisterschaft der Männer möglich, die von 11. Juni bis 19. Juli
2026 dauert.
Einigkeit unter Mitgliedern des Bundesrats
Martin Peterl (SPÖ/NÖ) zeigte sich erfreut über den
Allparteienantrag. Wenn es um das Verbindende gehe, könne das Hohe
Haus auch gemeinsam handeln, sagte er. Denn Public Viewing bringe die
Menschen zusammen. Es fördere die soziale Teilhabe und stärke die
Wirtschaft. Peterl bezeichnete es als wichtig, die entsprechenden
Rahmenbedingungen zu schaffen, um das gemeinsame Erlebnis für alle zu
ermöglichen.
Das sah auch Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) so. Bisher hätten
Großveranstaltungen in der Regel nur vier Wochen gedauert. Daher
gelte auch die Genehmigung für Public Viewings nur für vier Wochen.
Damit das gemeinsame Erlebnis auch bei der kommenden Fußball-WM
möglich sei, müsse nun die Gewerbeordnung geändert werden. Die
Änderung tue auch dem Tourismusland Österreich etwas Gutes, betonte
Eder-Gitschthaler. Der Tourismus sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor
im Land. Auch Christoph Thomas (ÖVP/V) betonte die Bedeutung des
Tourismus für den Standort Österreich. Die Änderung der
Gewerbeordnung sei ein wichtiger Impuls für die heimische
Gastronomie, sagte er.
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) sprach sich ebenso für
die Änderung der Gewerbeordnung aus. Große Events, egal ob der
Eurovision Song Contest oder die Fußball-WM, würden nicht nur von dem
leben, was auf der Bühne oder dem Spielfeld passiere, sondern davon,
dass Menschen zusammenkommen, gemeinsam schauen und mitfiebern. Dafür
brauche es die richtigen Rahmenbedingungen. Die Ausweitung des
zulässigen Zeitraums für Public-Viewing-Veranstaltungen schaffe
Planungssicherheit und Flexibilität, ohne die grundsätzliche
Systematik der Gewerbeordnung zu verändern, betonte Hauschildt-
Buschberger.
Zustimmend äußerten sich auch die freiheitlichen Mitglieder des
Bundesrats Günter Pröller (FPÖ/OÖ) und Andreas Arthur Spanring (
FPÖ/NÖ). Allerdings kritisierten sie, dass die Regierung sich für
eine Kleinigkeit feiere und sie als „Riesen-Erfolg“ präsentiere. Die
Änderung der Gewerbeordnung sei praxisnah und von Vorteil für
Fußballfans, Gemeinden und Gastronomiebetriebe, so Pröller. Die
Betriebe im Tourismus bräuchten aber keine PR-Shows, sondern eine
echte Deregulierungsoffensive, meinte er. (Fortsetzung Bundesrat) kar
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