Wien (OTS) – Ein Schreiben der Polizeibehörde Neusiedl warnt die dort
ansässige
Bevölkerung vor Rom:nja und Sinti:zze. Aus Sicht der
Gleichbehandlungsanwaltschaft ist ein solches Schreiben vor dem
Hintergrund des geltenden Diskriminierungsschutzes und der
historischen Verantwortung von Behörden inadäquat.
Schreiben bedient historische antiziganistische Stereotype
Im Schreiben der Polizei wird der lokalen Bevölkerung unter
anderem empfohlen, keine Dienstleistungen von Rom:nja in Anspruch zu
nehmen, deren selbständige Tätigkeit pauschal als unseriös
diskreditiert wird. Darüber hinaus werden Sicherheitsempfehlungen
getätigt, die Rom:nja und Sinti:zze als zu Kriminalität neigende
Personengruppe darstellen. Die Beratungserfahrung der
Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigt, dass viele Rom:nja und Sinti:zze
Diskriminierungserfahrungen machen, die mit diesem Vorurteil
zusammenhängen.
Die EU-Antirassismusrichtlinie bietet umfassenden
Diskriminierungsschutz. Zudem verbietet das Gleichbehandlungsgesetz
Rassismus in der Arbeitswelt. Geregelt ist darin auch der Aufbau
einer selbstständigen Tätigkeit. Selbständigkeit ist eine wichtige
Einkommensquelle für zahlreiche in Österreich niedergelassene
Menschen, ebenso wie für Personen, die ihr EU-Freizügigkeitsrecht
nutzen. Das polizeiliche Schreiben weist die Bevölkerung dazu an,
Dienstleistungen von Rom:nja und Sinti:zze pauschal abzulehnen.
Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft
macht auf das Diskriminierungspotenzial aufmerksam:
„Der EuGH hat festgestellt, dass öffentliche Äußerungen, die zum
Ausschluss bestimmter ethnischer Gruppen vom Arbeitsmarkt führen, als
unmittelbare Diskriminierung zu qualifizieren sind. Wenn jemand davor
warnt, Geschäfte mit bestimmten Gruppen an Personen abzuschließen,
kann das eine Anweisung zur Diskriminierung darstellen.“
Sinti-Verein Newo Ziro erhält Meldungen über Benachteiligungen
Der zivilgesellschaftliche Verein Newo Ziro hat der
Gleichbehandlungsanwaltschaft mitgeteilt, dass sich bereits mehrere
Unternehmer:innen aus der Volksgruppe gemeldet haben, deren Aufträge
nach Öffentlichwerden des Schreibens storniert wurden.
Rom:nja und Sinti:zze sind in Österreich von einer langen
Geschichte der Verfolgung und Ausgrenzung betroffen. Diese Politiken
haben die Sesshaftwerdung jahrhundertelang verhindert. Die
Fremdbezeichnung von Rom:nja und Sinti:zze als „fahrendes Volk“
verschleiert diese gewaltvolle Geschichte. Während des NS-Regimes
wurden diese unter anderem umfassend vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt.
Die selbstständige Berufsausübung von Rom:nja und Sinti:zze wurde –
analog zu Maßnahmen gegen Jüd:innen – durch den Ausschluss aus
Berufsverbänden und Handwerkskammern verunmöglicht. Aus Sicht der
Gleichbehandlungsanwaltschaft ist deswegen umso wichtiger, dass der
rechtliche Diskriminierungsschutz gewahrt wird.