Wien (OTS) – Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB)
geht mit
verstärkten Schwerpunktkontrollen gegen eine neue Form des
Sozialleistungsbetrugs vor. Im Fokus stehen Einpersonenunternehmen (
EPUs), die von Personen aus EU-Nachbarländern in Österreich gegründet
werden, ohne dass tatsächlich eine unternehmerische Tätigkeit in
Österreich aufgenommen wird.
Bei dieser Betrugsform wurden vermehrt Unternehmen an bloßen
Büroadressen angemeldet werden. Häufig befinden sich an denselben
Adressen zahlreiche weitere Neugründungen. Tatsächlich stehen diese
Firmenadressen leer und dienen lediglich als formelle Postadresse
beziehungsweise zur Weiterleitung von Schriftstücken. Die
Unternehmerinnen und Unternehmer selbst sind nicht in Österreich
aufhältig und üben hier keine erkennbare Tätigkeit aus.
Nach Lösung eines Gewerbescheins und der Bekanntgabe einer
inländischen Sitzadresse erfolgt durch die Sozialversicherung der
Selbständigen (SVS) die Einbeziehung in die Pflichtversicherung.
Diese wird in den ersten drei Jahren auf Basis der
Mindestbeitragsgrundlage berechnet. Für rund 150 Euro monatlich
erhalten die betroffenen Personen damit Zugang zur Unfall-, Kranken-
und Pensionsversicherung sowie zum österreichischen Sozialsystem. In
weiterer Folge können etwa Familienbeihilfe, Wochengeld oder die
Mitversicherung von Familienangehörigen in Anspruch genommen werden.
Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 wurde die Zusammenarbeit
mit der SVS massiv gestärkt. Die SVS wurde ausdrücklich als
Kooperationsstelle im Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz aufgenommen und
erhält damit Zugang zu allen Scheinunternehmensverfahren.
Gleichzeitig wurde geregelt, dass Personen, die über ein
Scheinunternehmen im Rahmen der SVS versichert sind, rückwirkend aus
der Versicherungspflicht ausgeschlossen werden können. Bisher war
dies nur für ASVG-Versicherte vorgesehen. Zusätzlich können nun auch
Einpersonenunternehmen ohne nichtselbständige Dienstnehmer als
Scheinunternehmen festgestellt werden.
Durch dieses Maßnahmenpaket ist ein wirksames Vorgehen gegen
Sozialleistungsbetrug im Bereich der EPUs möglich. Die Finanzpolizei
hat bereits mehr als 200 Unternehmen identifiziert, bei denen keine
erkennbare Tätigkeit aufgenommen wurde, die aber von ausländischen
Personen ohne Aufenthalt in Österreich gegründet wurden, um
Versicherungs- und Sozialleistungen zu erlangen.
„Als Finanzminister ist mir die Bekämpfung von Steuer- und
Sozialleistungsbetrug ein besonderes Anliegen. Vor allem auch aus
Gerechtigkeitsgründen. Dieser Fall zeigt eindrücklich, warum hier
laufend Maßnahmen gesetzt werden. Die Betrugsbekämpfung muss sich
ständig weiterentwickeln, denn auch die Betrugsformen entwickeln sich
weiter.“, so Finanzminister Markus Marterbauer.
Diese Verdachtsfälle werden nun im Rahmen von
Schwerpunktkontrollen überprüft. Bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen werden die Unternehmen formell per Bescheid als
Scheinunternehmen festgestellt. Mit Rechtskraft des Bescheids gehen
nicht nur künftige Leistungsansprüche verloren, auch bereits bezogene
Leistungen können rückgefordert werden. Darüber hinaus wird in enger
Abstimmung mit der Taskforce SOLBE des BMI geprüft, ob der Tatbestand
des Sozialleistungsbetrugs erfüllt ist und Anzeige zu erstatten ist.
Auch für Vermieterinnen und Vermieter solcher „Büroadressen“ kann
das Vorgehen Konsequenzen haben. Insbesondere wenn ein sogenanntes
Rundum-sorglos-Paket angeboten wurde, etwa Bürostandort,
Gewerbeanmeldung und Behördenwege, kommt eine Beteiligung am Betrug
in Betracht. Je nach Sachverhalt können sie als Beitragstäter oder
sogar als Bestimmungstäter zur Verantwortung gezogen werden.