FPÖ – Stefan: „Geplante Gerichtsschließungen sind ein Frontalangriff auf den ländlichen Raum“

Wien (OTS) – Mit deutlicher Kritik reagierte der freiheitliche
Justizsprecher
NAbg. Harald Stefan auf aktuelle Medienberichte, wonach
österreichweit 16 Bezirksgerichte geschlossen werden sollen.
Betroffen von diesen Plänen wären insbesondere die ländlichen
Regionen Österreichs: Vier Standorte in Kärnten und Tirol, drei in
der Steiermark, jeweils zwei in Niederösterreich und dem Burgenland
sowie ein Bezirksgericht in Vorarlberg stehen zur Disposition.
„Während die schwarz-rot-pinke Verliererkoalition ständig von der
Stärkung des ländlichen Raums spricht, wird nun ein weiterer
Kahlschlag bei der regionalen Infrastruktur vorbereitet. Die
geplanten Gerichtsschließungen sind ein Frontalangriff auf den
ländlichen Raum und ein weiterer Schritt beim Rückzug des Staates aus
den Regionen. Die Menschen außerhalb der Ballungszentren werden damit
einmal mehr benachteiligt“, erklärte Stefan.

Das SPÖ-geführte Justizministerium begründe die Maßnahme mit
Einsparungen bei den Standortkosten von rund drei Millionen Euro
jährlich und verweise darauf, dass das Personal an die aufnehmenden
Gerichte übernommen werde. Für den freiheitlichen Justizsprecher
greife diese Argumentation jedoch völlig zu kurz: „Die Bürger haben
nichts davon, wenn Mitarbeiter an andere Standorte versetzt werden,
sie selbst aber für Verhandlungen, Amtstage,
Grundbuchsangelegenheiten oder sonstige gerichtliche Anliegen
deutlich längere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Wer den Zugang
zu staatlichen Einrichtungen erschwert, spart nicht bei Gebäuden,
sondern auf Kosten der Bevölkerung.“

Stefan warnte vor den weitreichenden Folgen eines weiteren Abbaus
staatlicher Strukturen im ländlichen Raum: „Die Bezirksgerichte sind
unverzichtbare Einrichtungen für einen funktionierenden Rechtsstaat
und garantieren den niederschwelligen Zugang zum Recht in den
Regionen. Gerade ältere Menschen, Familien oder Bürger mit
eingeschränkter Mobilität wären von den Schließungen besonders
betroffen. Ein funktionierender Rechtsstaat muss für alle Bürger
gleichermaßen erreichbar sein und darf nicht auf die Ballungsräume
beschränkt werden.“

Abschließend richtete der FPÖ-Justizsprecher einen klaren Appell
an die zuständige Ressortchefin: „SPÖ-Justizministerin Sporrer muss
diese Pläne umgehend zurücknehmen. Wir Freiheitliche stehen fest an
der Seite der ländlichen Bevölkerung und fordern eine Politik, die
den Zugang zum Recht für jeden Österreicher sicherstellt – und das
unabhängig vom Wohnort. Die Regionen dürfen nicht weiter ausgedünnt
und benachteiligt werden, während die Regierung gleichzeitig von
gleichwertigen Lebensverhältnissen spricht“, betonte Stefan.