Behindertenanwältin: Sommerferien offenbaren gravierende Lücken in der Betreuung von Kindern mit Behinderungen

Wien (OTS) – Mit dem Beginn der Sommerferien stehen viele Familien
von Kindern mit
Behinderungen erneut vor einem strukturellen Problem. Es fehlt an
ausreichenden, inklusiven und leistbaren Betreuungsangeboten. Während
für andere Kinder eine Vielzahl an Ferienprogrammen, Camps und
Betreuungseinrichtungen zur Verfügung steht, sind diese für Kinder
mit Behinderungen häufig nicht zugänglich oder schlicht nicht
vorhanden. Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen, Mag.a Christine Steger, macht auf diese seit Jahren
bekannte, aber ungelöste Lücke aufmerksam.

„Die Ferienzeit wird für viele Eltern von Kindern mit
Behinderungen zu einer enormen Belastung. Sie müssen Urlaub,
Pflegeteilzeit und improvisierte Lösungen kombinieren, weil es kein
verlässliches Betreuungsangebot gibt. Das ist keine Einzelsituation,
sondern ein strukturelles Versagen, das Familien Jahr für Jahr aufs
Neue trifft,“ so Steger.

Zwtl.: Betreuungslücke trifft Familien besonders hart

Berichte aus der Beratungspraxis der Behindertenanwältin zeigen
ein wiederkehrendes Muster. Eltern, vor allem Mütter, reduzieren ihre
Erwerbstätigkeit oder nehmen unbezahlten Urlaub, um die Betreuung
ihrer Kinder in den Ferien sicherzustellen. Wo Angebote bestehen,
sind diese oft regional sehr ungleich verteilt, kurzfristig
ausgebucht oder mit hohen Kosten verbunden, die für Familien mit
ohnehin erhöhtem finanziellen Aufwand eine zusätzliche Hürde
darstellen.

Zwtl.: Bestehende Angebote oft nicht inklusiv

Auch dort, wo Ferienbetreuung grundsätzlich verfügbar ist, fehlt
es vielfach an den notwendigen personellen und räumlichen
Voraussetzungen, um Kinder mit Behinderungen tatsächlich aufzunehmen.
Assistenz, bauliche Barrierefreiheit oder geschultes Personal sind
die Ausnahme statt die Regel. Damit werden Kinder mit Behinderungen
faktisch von einem Angebot ausgeschlossen, das anderen Kindern
selbstverständlich zur Verfügung steht.

„Inklusion darf nicht an der Schultür enden. Wenn ein Kind
während des Schuljahres Unterstützung erhält, diese in den Ferien
aber abrupt wegfällt, widerspricht das dem Grundgedanken der UN-
Behindertenrechtskonvention und dem Gleichbehandlungsgrundsatz,“ so
Steger.

Zwtl.: Die Behindertenanwältin fordert daher:

Bedarfsgerechten Ausbau inklusiver Ferienbetreuungsangebote in
allen Bundesländern

Ausreichende finanzielle Mittel und Personalressourcen für
Assistenz und Begleitung von Kindern mit Behinderungen

Einheitliche Qualitäts- und Barrierefreiheitsstandards für
Ferienbetreuungseinrichtungen

Frühzeitige, transparente Information für Eltern über bestehende
Angebote

Einbindung von Eltern und Selbstvertretungsorganisationen in die
Planung künftiger Angebote

Langfristige und verlässliche Finanzierung statt befristeter
Einzelprojekte

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen appelliert an die zuständigen politischen
Entscheidungsträger:innen, die bestehende Lücke nicht länger den
Familien zu überlassen, sondern konkrete und nachhaltige Lösungen zu
schaffen.