Wien (OTS) – „Wir setzen uns als Wirtschaftskammer seit langem für
längeres
Arbeiten ein und haben mit der Aktivpension einen wichtigen
Meilenstein erreicht: Dank des Steuerfreibetrags von 15.000 Euro im
Jahr gibt es einen wirksamen Anreiz, länger beruflich aktiv zu sein.
Das wird angesichts der demografischen Entwicklung immer wichtiger
werden“, begrüßt WKÖ-Präsidentin Martha Schultz die künftige
Aktivpension. Denn aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung
werden die Unternehmen auf die Erfahrung und das Know-how älterer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunehmend angewiesen sein.
Der Steuerfreibetrag von 15.000 Euro ist ab 2027 vorgesehen und
soll sowohl für Personen gelten, die trotz Erreichens des
gesetzlichen Pensionsalters weiterarbeiten, als auch für
Pensionist:innen, die neben ihrer Pension einer Beschäftigung
nachgehen. Voraussetzung dafür sind 40 Versicherungsjahre in der
Pensionsversicherung bzw. für Frauen beim Start des Modells 34
Versicherungsjahre. „Damit fördern wir nicht nur den Zuverdienst
während der Pension, sondern setzen auch Anreize, den Pensionsantritt
hinauszuschieben. Das stärkt zugleich die langfristige Stabilität des
Pensionssystems“, so Schultz.
Ein Erfolg der Wirtschaftskammer ist es auch, dass die neue
Regelung Selbstständige einschließt. „Für uns war von Anfang an klar,
dass die Aktivpension unabhängig von der Beschäftigungsform gelten
muss. Ob angestellt oder selbstständig – wer leistungsbereit ist,
soll von der Regelung profitieren“, betont Schultz. Auch entfällt für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Pensionsalter künftig der
Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung, wodurch mehr Netto vom
Brutto bleibt, was einen zusätzlichen Anreiz darstellt.
Selbstständige werden im selben Ausmaß entlastet.
Erfreulich ist für Schultz darüber hinaus, dass die zweite Säule
des Pensionssystems, sprich die betriebliche Altersvorsorge, gestärkt
werden soll. Konkret sollen Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit
erhalten, ihre Abfertigungsansprüche in eine echte Pensionsvorsorge
umzuwandeln. „Das bringt Vorteile für den Einzelnen und trägt
außerdem dazu bei, das Pensionssystem auf breitere Beine zu stellen“,
so Schultz.
Bedauerlich sei nur, dass der Beschluss der Maßnahmen im
Nationalrat erst im Herbst erfolgen wird. Vor allem für die
Aktivpension, die bereits ab 1. Jänner 2027 gelten soll, sei dies
sehr spät. „Das ist für die Lohnverrechnung in den Betrieben
herausfordernd. Hier hätte ein Beschluss vor dem Sommer mehr
Planungssicherheit bedeutet“, sagt die WKÖ-Präsidentin. (PWK343/DFS)