AK, BVRD und ÖGARI für Novelle des Sanitätergesetzes

Wien (OTS) – Die Arbeiterkammer, der Bundesverband Rettungsdienst
(BVRD.at) und
die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und
Intensivmedizin (ÖGARI) begrüßen die Forderung des Österreichischen
Roten Kreuzes nach einer Novellierung des Sanitätergesetzes (SanG).
Damit unterstreicht eine weitere große Hilfsorganisation den
Reformbedarf, den Fachverbände und Expert:innen seit Jahren
aufzeigen.

Reform unumgänglich
Im Zentrum steht die Modernisierung des Berufsbildes: eine klare
Abgrenzung der Kompetenzen und Einsatzbereiche nach
Ausbildungsstufen, Regelkompetenzen für Notfallsanitäter:innen,
Rechtssicherheit bei Versorgungen vor Ort, die Entlastung von
Spitalsambulanzen durch die Optimierung von Patientenströmen sowie
eine praxisnahe, durchlässige Ausbildung unter Einbeziehung moderner
Technologien. „Eine Reform ist unumgänglich, um den Rettungsdienst
zukunftssicher zu gestalten und attraktive Perspektiven im
Gesundheitsbereich zu eröffnen“, betont Silvia Rosoli von der AK
Wien. Eine qualifizierte Ausbildung hebt das Potenzial von
Sanitäter:innen und stärkt ihren Stellenwert innerhalb der
Gesundheitsversorgung.

„Anders als im Vorschlag des Roten Kreuzes setzen wir auf ein
dreistufiges Kompetenzmodell, das die höchste Stufe auf Niveau 6 des
Europäischen Qualifikationsrahmens (FH-Niveau, 180 ECTS) anhebt“, so
der Präsident des Bundesverband Rettungsdienst Clemens Kaltenberger.
Denn die benötigten Kompetenzen – Wissen, Können, Haltung – erfordern
eine vertiefende Ausbildung, wie sie in Österreichs Nachbarstaaten
und der EU längst umgesetzt sind und in allen gehobenen
Gesundheitsberufen auch in Österreich bereits umgesetzt wurden.

Ausbildungsmodell der Initiative Zukunft Rettungsdienst

· RKS – Rettungs- und Krankentransportsanitäter:in (15 ECTS):

Einstiegsqualifikation mit erweiterter Erster Hilfe,
Krankentransport und Assistenzaufgaben; ideal für
Zivildienstleistende, Freiwillige und FSJ

· RS-N – Rettungssanitäter:in mit Notfallkompetenzen (45–60 ECTS)
:

Aufbauqualifikation mit umfangreichen Praxisphasen; Durchführung
von Rettungstransporten, Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung (
SOP/Telemedizin) sowie Assistenzaufgaben.

· NFS – Notfallsanitäter:innen (FH-Niveau gemäß EQF 6, 180 ECTS):
Eigenverantwortliche Notfallversorgung, definierte Regelkompetenzen,
Einsatzoptionen in Notaufnahmen und Schockräumen; Berufsschutz,
Registrierung im Gesundheitsberuferegister, aufbauende
Spezialisierungen. Für eine flächendeckende Versorgung ist es
notwendig, dass ca. 8–10 Prozent aller Sanitäter:innen (etwa zwei
Drittel der aktuellen beruflichen Kräfte) auf dieser Ausbildungsstufe
ausgebildet sind.

Anrechnungsmöglichkeiten und Durchlässigkeiten in andere
Gesundheitsberufe sind bei allen Ausbildungsstufen vorgesehen.

Regierungsprogramm bestätigt Reformkurs
Das Regierungsprogramm 2025–2029 bestätigt genau diesen Reformkurs:
gefordert werden bessere Karriereperspektiven, höhere Durchlässigkeit
– etwa in Richtung Pflegeberufe – sowie Modernisierung und
Professionalisierung bei gleichzeitigem Erhalt der
Freiwilligenstruktur.

Sanitäter:innen haben Schlüsselrolle
Aktuell in Ausarbeitung befindliche Berechnungen weisen zudem
beachtliches volkswirtschaftliches Potenzial einer Ausbildungsreform
hin: Investitionen in die Qualifikation von Sanitäter:innen
reduzieren Krankenhausaufenthalte, steigern Versorgungsqualität und
sparen langfristig. Jeder investierte Euro in die Ausbildung kommt x-
fach zurück. „Sanitäter:innen haben eine Schlüsselrolle im
Gesundheitssystem. Es ist höchste Zeit, diese Gesundheitsfachkräfte
entsprechend ihrer Verantwortung zu qualifizieren,“ betonen die
Expert:innen unisono. „Wir sehen die absolute Notwendigkeit zur
Verlängerung und Vertiefung des Ausbildungsumfangs, der vor allem die
klinischen und praktischen Kompetenzen von Sanitäter:innen stärken
muss,“ unterstützt Notarzt Helmut Trimmel, MSc von der ÖGARI das
Anliegen.

AK, BVRD.at und ÖGARI sind Teil der Initiative Zukunft
Rettungsdienst, denen auch der ÖGB, die Gewerkschaften vida, GPA, GÖD
und younion sowie die Österreichische Gesellschaft für Ethik und
Recht in der Notfall- und Katastrophenmedizin (öGERN) angehören. Ein
gemeinsames Positionspapier unterstreicht die Forderung nach dem
beschriebenen, dreistufigen Ausbildungsmodell mit einer
Qualifizierungsstufe auf FH-Niveau.

www.zukunft-rettungsdienst.at