Linz (OTS) – Im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich führte die
Gesundheit
Österreich GmbH (GÖG) eine Analyse der Gesundheitsversorgung in
unserem Bundesland durch. Im Bundesländervergleich und auf
Bezirksebene wurden Zahlen im niedergelassenen Bereich und in den
Krankenhäusern ausgewertet. Erstmals liegen damit Daten aus den
Bezirken vor. „ Oberösterreich hat in vielen Regionen massiven
Aufholbedarf bei den Kassenarztstellen. Die Politik muss dringend
handeln “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
2024 gab es in Oberösterreich 6.946 Ärzt:innen. Doppelzählungen sind
möglich, etwa wenn angestellte Spitalsärzt:innen zusätzlich
Wahlärzt:innen sind. 4.762 Ärzt:innen waren in einem
Angestelltenverhältnis beschäftigt. Im niedergelassenen Bereich haben
2.768 Ärzt:innen gearbeitet, davon 1.230 als Kassenärzt:innen. Die
Zahl der Wahlärzt:innen ist mittlerweile höher als die Zahl der
Kassenärzt:innen im niedergelassenen Bereich. 55,56 Prozent übten (
teils nebenberuflich) eine Wahlarzttätigkeit aus. Dabei ist die
Gruppe der reinen Wahlärzt:innen besonders stark gewachsen, von 674
auf 928. Das entspricht einer Steigerung von 38 Prozent.
Oberösterreich ist Schlusslicht bei Kassenärzt:innen
1.596 niedergelassene Ärzt:innen mit Kassenvertrag gibt es in
Oberösterreich. Das entspricht 104 Mediziner:innen je 100.000
Einwohner:innen (Österreich 112). Damit belegt Oberösterreich den
letzten Platz der neun Bundesländer. Mit Dezember 2024 hatten 48
Prozent (Österreich: 43 Prozent) der niedergelassenen Ärzt:innen
einen Kassenvertrag. „ In nahezu allen Fachrichtungen ist der Anteil
der niedergelassenen Ärzt:innen mit Kassenvertrag rückläufig “, sagt
AK-Präsident Stangl.
Die höchste Ärztedichte weist Linz mit 140,3 Kassenärzt:innen sowie
274 Wahlärzt:innen je 100.000 Einwohner:innen auf, gefolgt von Wels
mit 126,4 Kassenärzt:innen und 246,6 Wahlärzt:innen. Die Bezirke
Rohrbach (104,2 Kassen- und 46,1 Wahlärzt:innen), Ried (113,1 Kassen-
und 95,8 Wahlärzt:innen) und Kirchdorf (110 Kassen- und 62,6
Wahlärzt:innen) weisen eine gute Versorgung mit Kassenärzt:innen auf.
Der Bezirk Braunau hingegen ist sowohl bei Kassenärzt:innen (78,2)
und Wahlärzt:innen (61) schlecht ausgestattet.
Vertrags- und Wahlärzt:innen sind in den Bezirken sehr
unterschiedlich verteilt. Zur besseren Verständlichkeit wurde auch
ein Österreichvergleich gemacht. Hier zeigt sich, dass die Stadt
Steyr als bester oö. Bezirk bei den Vertragsärzt:innen Rang 13 im
Österreichvergleich belegt. Von den Bezirken ohne Statutarstadt
landet der Bezirk Ried auf Rang 50. Der Bezirk Braunau ist landesweit
an letzter Stelle und österreichweit an 110. Stelle. Oberösterreich
insgesamt steht damit auf dem achten Platz der neun Bundesländer.
Wahlärzt:innen sind vor allem in den Städten stark anzutreffen. Die
Bezirke Braunau, Schärding, Perg und Rohrbach weisen im
Bezirksranking die wenigsten Wahlärzt:innen auf.
Bei den Allgemeinmediziner:innen liegt Oberösterreich im
Bundesländervergleich an zweiter Stelle (bei den Wahlärzt:innen an
achter Stelle). Im Vergleich der Bezirke ergibt sich ein
differenziertes Bild. So liegt etwa die Stadt Wels mit 32,9
Ärzt:innen je 100.000 Einwohner:innen auf dem letzten Platz, nimmt
aber bei den Wahlärzt:innen den zweiten Platz ein. Bei den
Fachärzt:innen liegt unser Bundesland österreichweit an siebenter
Stelle (bei Wahlärzt:innen an achter Stelle). Bis auf die
Statutarstädte zeigt sich, dass die Bezirke im Österreichvergleich
weit abgeschlagen sind.
Die Forderungen der AK OÖ
– Die offenen Kassenstellen müssen rasch nachbesetzt und die
Primärversorgungszentren ausgebaut werden. Es muss ein Rechtsanspruch
geschaffen werden, der die Versorgung durch eine:n
Allgemeinmediziner:in sicherstellt.
– Die Gesundheitslandesrätin und die ÖGK müssen die Verhandlungen
über den Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG 2030) neu aufnehmen
und dafür sorgen, dass es einen bedarfsgerechten Ausbau der
Kassenarztstellen in Oberösterreich gibt. Zudem muss sich das Land
Oberösterreich finanziell stärker bei Primärversorgungszentren und
weiteren Gesundheitszentren beteiligen.
– Es braucht einen Rechtsanspruch auf eine:n Kassenarzt/Kassenärztin.
– Solange eine kassenärztliche Unterversorgung besteht, müssen die
Versicherten den vollen Kassenarzttarif ersetzt bekommen, wenn sie zu
einem Wahlarzt oder einer Wahlärztin ausweichen.
– Die Arbeitnehmer:innen müssen als Versicherte in der ÖGK wieder die
klare Mehrheit bekommen. Die Budgethoheit gehört zurück in die
Verantwortung der Landesstellen. Es muss regional gewährleistet sein,
dass die Beiträge der Versicherten dort verwaltet werden, wo sie
arbeiten und leben.
Hier finden Sie die ausführliche Pressekonferenzunterlage sowie
ein Foto von AK-Präsident Andreas Stangl und MMag. a Heidemarie
Staflinger, Abteilung Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik.
Fotocredit: AK OÖ / Wolfgang Spitzbart