Wien (OTS) – Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist
die
gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-
, Schiffs- und Flugverkehr. Im Rahmen von außergerichtlichen
Schlichtungsverfahren verhilft die apf Reisenden kostenlos und
provisionsfrei zu ihrem Recht.
„Bereits seit zehn Jahren setzt sich die apf für die Anliegen der
Reisenden ein. Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den
Unternehmen und unserer Expertise kommen wir schnell und
unbürokratisch zu Lösungen im Sinne der Fahr- und Fluggastrechte“, so
Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf.
„ Die Förderung und Sicherung der Passagierrechte voranzutreiben
ist mir ein besonderes Anliegen, genauso wie die Stärkung des
Instruments der Schlichtung als Form der kostengünstigen,
freiwilligen Streitbeilegung. Daher freut es mich besonders, dass die
Zusammenarbeit mit der apf und ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern von Beginn an so gut funktioniert hat“, so
Mobilitätsminister Peter Hanke.
Zwtl.: Zahlenüberblick 2025
Im Jahr 2025 konnte die apf in ihren Schlichtungsverfahren
insgesamt rund 2 Millionen Euro an Entschädigungen,
Ausgleichszahlungen und Erstattungen für Reisende in mehr als 4.900
abgeschlossenen Verfahren erwirken. Der größte Anteil, in Höhe von
1,9 Millionen Euro, entfällt dabei auf den Flugsektor. Im Schnitt
bedeutet dies für die Fahr- und Fluggäste einen Betrag von 400 Euro
pro Verfahrensabschluss.
Im Jahr 2025 gingen insgesamt 6.663 schriftliche
Schlichtungsanträge bei der apf ein. Aus diesen Anträgen wurden
schließlich 4.957 Schlichtungsverfahren eröffnet, insgesamt wurden im
Jahr 2025 5.130 Verfahren abgeschlossen. Ein Verfahren bei der apf
dauert von der Kontaktaufnahme durch das Online-Schlichtungsformular
bis zum Abschluss im Durchschnitt 32 Tage.
Die durchschnittliche Reaktionszeit für eine erste Rückmeldung
gegenüber den Antragstellenden betrug im Jahr 2025 erneut rund einen
Tag (2024: einen Tag). Die apf konnte trotz der hohen Antragszahlen
die Reaktionszeit leicht verbessern.
Zwtl.: Verfahren im Jahr 2025
Im Vergleich zum Rekordjahr 2024 sank die Anzahl der
Schlichtungsanträge im Bahn- und Flugbereich um etwa 10 Prozent,
insgesamt wurden 5.273 Anträge im Flug- und 1.244 im Bahnbereich
eingebracht. Im Busbereich kam es zu einer starken Steigerung der
Anträge, was besonders auf Verfahren mit innerstädtischen
Verkehrsbetrieben zurückzuführen ist. Die häufigsten Verfahrensgründe
im Flugbereich waren Flugverspätungen (46 Prozent), Annullierungen (
37 Prozent) und Gepäcksprobleme (sieben Prozent). Im Bahnbereich
behandelte die apf häufig Probleme bei der Stornierung bzw.
Erstattung von Tickets, inklusive Leistungsminderungen im
Nachtzugverkehr (38 Prozent) sowie Strafzahlungen (26 Prozent). Im
Busbereich wurden insbesondere Verfahren zu Schadenersatz und
Diebstahl geführt, gefolgt von Ticketerstattungen und Strafen.
Zwtl.: Mit welchen Unternehmen wurden Verfahren geführt
Im Jahr 2025 wurden die meisten Verfahren mit den Austrian
Airlines (1.300) als meistgeflogene Fluglinie Österreichs geführt,
gefolgt von Ryanair (700) und der ÖBB Personenverkehr AG als
Marktführer im Bahnverkehr (1.000).
Der vollständige Jahresbericht der apf ist unter
https://www.apf.gv.at/publikationen-archiv abrufbar und beinhaltet
auch Daten zu Verfahren der Verkehrsträger Bus- und Schiff. Auf
Anfrage steht auch eine Pressemappe zur Verfügung.
www.passagier.at – Schlichtungsantrag mittels Online-Formular an
die apf senden
Schlichtungsanträge sind bei der apf immer schriftlich
einzubringen, damit alle notwendigen Unterlagen vorliegen und rasch
Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen werden kann. Der Online-
Schlichtungsantrag ist unter www.passagier.at abrufbar. Für
Rückfragen steht die apf den Fahr- und Fluggästen auch telefonisch
unter +43 1 5050707-710 (Bahn), – 720 (Bus), – 730 (Schiff) und -740
(Flug) zur Verfügung.
Rückfragehinweis:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
Georg Loderbauer, MA MA
Katharina Muhr, MA BA
+43 1 5050707-150