Wien (OTS) – Jahrzehntelang haben viele österreichische Banken in
Kreditverträgen
sogenannte „Kreditbearbeitungsgebühren“ verrechnet, etwa für
Liegenschaftsbesichtigungen oder Grundbuchsüberprüfungen – obwohl
zusätzlich Pauschalbeträge als „Bearbeitungsentgelt“ zu zahlen waren.
Stefan Schleicher, Vorstand des Prozessfinanzierers Jufina, vermutete
hier Doppelverrechnungen. Er übernahm einige Fälle zusammen mit dem
Anwalt Florian Knaipp. Nach zwei Jahren bekamen sie nun Recht: Laut
Oberstem Gerichtshof (OGH) sind diese Kreditbearbeitungsgebühren
unzulässig und zurückzuzahlen.
Damit hat die höchste Instanz zum ersten Mal über die Klage eines
Verbrauchers zu Kreditbearbeitungsgebühren entschieden. Bisher kam es
lediglich zu außergerichtlichen Vergleichen, bei denen einzelne
Banken sich zu einer Rückzahlung bereiterklärten. Jetzt ist klar:
Alle Gebühren dieser Art sind rückzahlungspflichtig. Beklagte Partei
war in diesem Fall die BAWAG P.S.K., sie muss 12.150 Euro
rückerstatten. Laut Schleicher dürfte ein Großteil der
Hypothekarkredite der meisten österreichischen Banken aus den letzten
30 Jahren betroffen sein.
„ Wir rechnen mit einer Klageflut in Milliardenhöhe. Uns
erreichen monatlich hunderte Anfragen zu solchen Fällen, mit diesem
Urteil werden es wohl nochmal deutlich mehr werden. Darauf sind wir
vorbereitet. Nach einem langen Instanzenzug konnten wir endlich
klarstellen, dass diese Doppelgebühren nie zulässig waren. Jetzt geht
es darum, all den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen “, so
Schleicher.
Gebühren auch nach Jahren einforderbar
Der OGH begründete sein Urteil mit der Intransparenz dieser
Kreditbearbeitungsgebühren. Im vorliegenden Fall wurde ein
Pauschalbetrag von 12.150 Euro als „Bearbeitungsentgelt“ verrechnet,
doch dazu kamen noch Bearbeitungsgebühren für Einzelschritte von
gerichtlicher Eingabe bis zu Grundbuchgesuchen.
Damit ist im Umkehrschluss unklar, wofür der Pauschalbetrag
gezahlt wurde. Aufgrund dieser Intransparenz verurteilte der OGH die
Bank zur Rückzahlung des Pauschalbetrags. Laut Schleicher gehen die
meisten Banken ähnlich vor, besonders bei Hypothekarkrediten gehe es
oft um hohe Summen.
Seit einigen Jahren laufen dazu Sammelklagen. Diese scheitern
aber oft, weil sich gerade Kreditbearbeitungsgebühren schlecht für
dieses juristische Instrument eignen. Denn die gesammelten Fälle
müssen laut EU-Recht nahezu deckungsgleich sein, damit sie
zusammengefasst werden können.
Doch die Kreditverträge der vielen österreichischen Banken sind
unterschiedlich formuliert, die Gebühren tragen verschiedene Namen.
Darum werden solche Sammelklagen meist erstinstanzlich abgewiesen.
Einige sind in Berufung, sie könnten bis zum Europäischen Gerichtshof
hinaufgehen.
„ Wir haben daher bewusst den Weg individueller Klagen gewählt,
und waren damit erfolgreich. Nun ist auch der Weg frei für die vielen
weiteren Fälle, die wir derzeit bearbeiten, und natürlich für all
jene, die vielleicht erst jetzt ihre Kreditverträge nach solchen
Gebühren durchsuchen. Dazu möchte ich auch dringend raten. Das Urteil
gilt rückwirkend, und die Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren “,
stellt Anwalt Florian Knaipp klar.
Webtipp: https://jufina.at/
Über Jufina:
Die 2022 gegründete JUNO Finanz AG (Jufina) ist ein
österreichisches Unternehmen, das auf Prozessfinanzierung
spezialisiert ist. Jufina übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten das
Kostenrisiko und erhält im Erfolgsfall einen vorher vereinbarten
Anteil des Streiterlöses. Das Unternehmen hat sich das Ziel gesetzt,
die Durchsetzung von Rechtsansprüchen für alle zugänglich zu machen.
Neben dem Kampf gegen überhöhte Altbaumieten durch ihre
Tochterunternehmen Miet-Bremse.at zählt u. a. die Rückholung von
unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren oder Online-Casinoverlusten
über casinoverluste.com zu den Tätigkeitsfeldern der Jufina.