Wien (OTS) – Von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt ist am
vergangenen Freitag
die Begutachtungsfrist für eine Änderung des Bundesstraßengesetzes zu
Ende gegangen. Die Umweltorganisation VIRUS verantwortet eine von
neun abgegebenen Stellungnahmen und kritisiert den Ministerialentwurf
scharf. Sprecher Wolfgang Rehm: „Bundesminister Hanke will die auf
fünf Jahre befristeten Zwangsrechte in verordneten
Bundesstraßenplanungsgebieten bis zur Rechtskraft einer UVP-
Genehmigung also quasi bis zum Sankt Nimmerleinstag ausdehnen,
anstatt endlich seine Bummelbehörde auf Vordermann zu bringen und
Tempo zu machen.“
Dies stehe in völligem Gegensatz zur Bundesregierung, die
rhetorisch auf schnelle Verfahren setze. „Einerseits wird seit Sommer
wieder einmal das Erdzeitalter der Verfahrensbeschleunigung
ausgerufen und andererseits soll es dann aber keinen frischen Wind
für jene Sonderverfahren geben, die der Hilfsapparat von Minister
Hanke selbst im trauten Paarlauf mit der Asfinag und mit zahlreichen
Sonderprivilegien ausgestattet, abwickelt und dabei systematisch
astronomische Zeiträume in Anspruch nimmt,“ so Rehm in zugespitzter
Formulierung. Dies liege daran, dass einerseits die Straßenbehörde
hinter dem Niveau der Eisenbahnbehörde im Haus zurückfalle und
andererseits an den schlecht gemachten Projekten der überhebliches
Auftreten gewohnten Asfinag, die zeitraubende
Verbesserungsauftragsschleifen über Jahre nach sich ziehen würden,
weil niemand es wage, diese Unterlagen zurückzuweisen, wie es bei
ergebnisoffenem Zugang geboten wäre. Dasselbe Ministerium würde auch
wenig rücksichtsvoll und nach Gutdünken mit diesen Zwangsrechten
umgehen und pauschal Verordnungen erlassen, ohne dass die
gesetzlichen Voraussetzungen dafür begründet erfüllt seien. „Viele
dieser Verordnungen entfalten schon jahrelang keine Rechtswirksamkeit
mehr, ohne dass das bis dato jemanden gestört hat oder man sich der
Mühe unterziehen wollte, eine neue Verordnung auf den Weg zu
bringen“, so Rehm. Auch jetzt solle nicht etwa eine
Verlängerungsmöglichkeit geschaffen werden, sondern ein neues
Privileg auf unbestimmte Zeit, damit niemand das System störe, das
man sich bequem eingerichtet habe und an dem man offensichtlich
nichts ändern wolle. „Mit der euphemistisch behaupteten
Rechtssicherheit hat das nichts zu tun, vielmehr würde ein
rechtswidriger Widerspruch innerhalb des Systems Bundsstraßengesetz
geschaffen. Sollte das jemals so durch den Ministerrat gehen, dann
muss der Nationalrat zeigen dass er wirklich Gesetzgeber ist, und
einen Beschluss ablehnen,“ so Rehm abschließend.