Wien (OTS) – Mit 1. Jänner 2026 trat die Umsatzsteuerbefreiung für
Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel in Kraft. Die
BWB erhielt Hinweise von Konsumentinnen und Konsumenten und
Ministerien. Die Bundesarbeiterkammer und die Arbeiterkammer OÖ
kooperierten mit der BWB und stellten Marktbeobachtungen zur
Verfügung. Die BWB leitete Ende März eine Branchenuntersuchung ein.
Ziel der in knapp drei Monaten abgeschlossenen Untersuchung war es,
rasch zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß die Steuerbefreiung an die
Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Die vorliegende
Branchenuntersuchung ist die erste dieser Art.
Im Rahmen der Branchenuntersuchung befragte die BWB acht große
Handelskonzerne, nämlich SPAR, REWE, HOFER, Lidl, dm, Müller, MPREIS
und Norma, detailliert zu Preisen und Einkaufskonditionen
ausgewählter Produkte aus den Kategorien Tampons, Slipeinlagen,
Binden und Kondome. Die Analyse umfasste mehr als 200 Einzelprodukte
und erfasste sowohl die Preisentwicklung rund um den Jahreswechsel
2025/2026 als auch einen längeren Beobachtungszeitraum von September
2025 bis März 2026.
Es wurden jeweils umfassende Produkt- und Preisdaten erhoben.
Dadurch konnte überprüft werden, ob die Umsatzsteuersenkung
tatsächlich an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben
wurde. Gleichzeitig konnte die BWB Preisentwicklungen vor und nach
der Steuersenkung nachvollziehen sowie Veränderungen im
Rabattverhalten analysieren. Die erhobenen Einkaufs- und
Einstandspreise ermöglichten zudem eine Analyse der Margenentwicklung
bei den betroffenen Produkten. Die BWB führte nicht nur eine
rechnerische Kontrolle durch, sondern analysierte umfassend
zahlreiche preisrelevante Faktoren sowie deren zeitliche Entwicklung.
Zentrale Ergebnisse und Mechanik der Branchenuntersuchung
„Unsere Priorität war es, das Gesamtbild zu liefern, das heißt
nicht nur einen einfachen Zahlenvergleich durchzuführen, sondern den
tatsächlichen Vorteil für die Konsumenten und Konsumentinnen
festzustellen. “, erläutert Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der
BWB.
Die Branchenuntersuchung zeigt, dass die Umsatzsteuerbefreiung
für Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel insgesamt
vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben
wurde. Die durchschnittliche Weitergabe war im Betrachtungszeitraum
vollständig, zu Beginn allerdings zunächst lediglich 73 %.
Die festgestellten Abweichungen waren überwiegend auf operative
Umsetzungsprobleme und nicht auf systematische Verstöße
zurückzuführen. Zu berücksichtigen ist allerdings eine von der BWB
festgestellte teilweise Veränderung der Rabattpolitik. Die
Rabattpolitik einzelner Unternehmen entwickelte sich uneinheitlich.
Teilweise wurden Rabattaktionen nach Einführung der Abgabensenkung
reduziert oder seltener durchgeführt. Dadurch fiel der tatsächliche
Preisvorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher in bestimmten
Produktgruppen – insbesondere bei Slipeinlagen und Kondomen –
geringer aus, als die reine Weitergabe der Umsatzsteuerentlastung
erwarten ließe. Die BWB wird diesen Umstand weiter monitoren, um die
Weitergabe langfristig beurteilen zu können.
Über den gesamten Untersuchungszeitraum betrachtet konnten bei
allen Unternehmen deutliche Preisrückgänge festgestellt werden. Bei
fünf Unternehmen erfolgte die Umsetzung der Preissenkungen nicht
unmittelbar mit Inkrafttreten der Steuerbefreiung am 01.01.2026. Als
Hauptursache für festgestellte Abweichungen identifizierte die BWB
vor allem operative Umsetzungsprobleme. Dazu zählten insbesondere
kurzfristige Umstellungserfordernisse, Abwesenheiten zuständiger
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Feiertage sowie
technische oder kaufmännische Fehler. Die festgestellten
Verzögerungen wurden jedoch nach Angaben der Unternehmen innerhalb
weniger Tage korrigiert.
Darüber hinaus ergab die Untersuchung keine Hinweise auf eine
systematische oder flächendeckende Nichtweitergabe der
Steuerentlastung. Die Analyse der Handelsspannen zeigte vielmehr,
dass diese bei den meisten Unternehmen zurückgingen, was auf eine
tatsächliche Weitergabe der steuerlichen Entlastung hindeutet.
Branchenuntersuchungen zu Abgabesenkungen – Weiterleitung von
Verdachtsfällen an zuständige Bezirksverwaltungsbehörden
Die Branchenuntersuchung der BWB diente der Analyse der
flächendeckenden Weitergabe der Steuersenkung. Die Verfolgung von
Einzelverstößen gegen das Preisgesetz fällt hingegen in die
Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden. Rund 20 Eingaben und
Beschwerden wurden an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden
weitergeleitet, um deren Kontrolltätigkeit nach dem Preisgesetz zu
unterstützen.
Empfehlung
Die konsequente Verfolgung von Beschwerden durch die BWB hat
wesentlich zu einer erfolgreichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
beigetragen. Die Untersuchungen zeigen weiters, dass
Branchenuntersuchungen zu Abgabesenkungen nicht nur eine
Kontrollfunktion erfüllen, sondern auch eine präventive Wirkung
entfalten und normkonformes Marktverhalten fördern.
Für künftige steuerliche Entlastungsmaßnahmen empfiehlt die BWB:
1. eine möglichst einfache und präzise Definition der betroffenen
Produktgruppen
2. sowie eine rechtzeitige Kommunikation der gesetzlichen Änderungen.
Dadurch können Unsicherheiten bei der Umsetzung reduziert und
eine rasche sowie vollständige Weitergabe von Entlastungen an
Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert werden.
Den detaillierten Bericht finden Sie in der Newsmeldung der BWB.