Wien (OTS) – „Viele Menschen haben Angst vor einem langen
Sterbeprozess mit vielen
medizinischen Behandlungen, womöglich an Maschinen hängend“, weiß
Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „Welche Behandlungen
sollen bei schweren Erkrankungen, wenn das Lebensende absehbar ist,
noch gemacht werden, welche nicht? Soll reanimiert werden? Soll
jemand noch ins Krankenhaus gebracht werden? Diese Fragen in einem so
genannten Vorsorgedialog zu klären, entlastet Menschen, die im Heim
oder zu Haus gepflegt werden. Es kann nicht sein, dass die
Möglichkeiten dazu je nach Bundesland unterschiedlich sind.“
Die Diakonie fordert, dass die Durchführung von Vorsorgedialogen
in allen Bundesländern in gleichem Maß finanziert wird. „Wo jemand
lebt, darf nicht darüber bestimmen, ob und wie Selbstbestimmung am
Lebensende möglich ist“, so Moser.
Zwtl.: Selbstbestimmung durch Vorsorgedialoge
Ein Vorsorgedialog ist ein strukturiertes Gespräch über Wünsche
und Vorstellungen am Lebensende. Organisiert wird dieses Gespräch von
gut geschulten Mitarbeiter:innen in Pflegeheimen oder mobiler Pflege.
Die pflegebedürftige Person entwickelt gemeinsam mit Ärzt:innen,
Pflegekräften und auf Wunsch auch Angehörigen ein Dokument, in dem
Wünsche festgehalten werden. Ähnlich wie bei einer
Patientenverfügung, werden diese Wünsche in Krisensituationen
berücksichtigt.
„Das macht Vorsorgedialoge zu einem wichtigen Instrument der
Selbstbestimmung am Lebensende“, erklärt die Diakonie-Direktorin. Und
Selbstbestimmung am Lebensende habe in jüngster Zeit wieder
Schlagzeilen gemacht. „Umso unverständlicher ist es, dass nicht alle
Bundesländer Mittel aus dem so genannten Hospiz- und Palliativfonds,
der begleitend zur rechtlichen Regelung des assistierenden Suizids
eingerichtet wurde, für den Vorsorgedialog einsetzen.“
Zwtl.: Vorsorgedialog ermöglicht große Reichweite
Nur 10% der Menschen in Österreich hätten eine
Patientenverfügung, weil diese sehr teuer und komplex zu erstellen
sei. Mit dem Vorsorgedialog wäre es möglich, „den Großteil der
Menschen in unseren Pflegeeinrichtungen zu erreichen“, erklärt Moser.
Die Finanzierung wäre eigentlich im Hospiz- und
Palliativfondsgesetz von 2022 vorgesehen, die Verwendung dieser
Mittel ist aber den Bundesländern überlassen und wenig transparent.
Ob mobile oder stationäre Pflege- und Hospiz-Teams Schulungen
durchlaufen können und ob dann die Durchführung des Vorsorgedialogs
abgegolten wird, ist von Bundesland zu Bundesland äußerst
unterschiedlich. Außerdem werden die Kosten für Ärzte und Pflege
nicht überall in gleicher Weise übernommen.
Zwtl.: Vorsorgedialog entlastet
Vorsorgedialoge fördern nicht nur die Selbstbestimmung von
Menschen mit Pflegebedarf, auch Rettungsdienste und Krankenhäuser
sind über diese Orientierung sehr froh. Angehörige werden entlastet,
weil sie nicht mehr über den mutmaßlichen Willen von Personen, die
sich nicht mehr äußern können, Auskunft geben müssen und dadurch in
eine Entscheidungssituation gedrängt werden.