Digitaler Nachlass: Was bleibt von uns im Netz?

Wien (OTS) – In einer zunehmend digitalisierten Welt hinterlässt
jeder Mensch nach
seinem Tod nicht nur Erinnerungen bei Angehörigen, sondern auch
zahlreiche Spuren im Internet: Social-Media-Profile, E-Mail-Konten,
Cloud-Daten, Streaming-Abos oder Krypto-Wallets. Was mit diesen
digitalen Hinterlassenschaften geschehen soll, überlegen sich die
wenigsten Nutzer:innen. Dabei betrifft das Thema längst alle
Generationen. Der Providerverband ISPA – Internet Service Providers
Austria bietet in einer Broschüre einen rechtlichen Überblick zum
„digitalen Nachlass“ und gibt praktische Tipps zur Vorsorge sowie
Informationen für Hinterbliebene.

Immer mehr Verträge werden online abgeschlossen. Im Todesfall
gehen Verpflichtungen, die sich aus diesen ergeben, auf die Erb:innen
über. „ Wenn Verstorbene nicht zu Lebzeiten vorgesorgt haben, wissen
die Hinterbliebenen oft gar nichts über diese Online-Verträge. Offene
Rechnungen werden nicht bezahlt und noch größere Verbindlichkeiten
entstehen “, betont Stefan Ebenberger, ISPA-Generalsekretär.

Zwtl.: ISPA rät zur umfassenden Vorsorge

Wer schon frühzeitig festlegt, wie mit dem digitalen Vermächtnis
umgegangen werden soll, erspart den Hinterbliebenen gerade während
der Trauerphase viel Stress und Unklarheiten. „ Überlegen Sie
rechtzeitig vor dem Tod, welches digitale Bild Sie hinterlassen
möchten. Dokumentieren Sie Online-Konten, vor allem jene, die mit
finanziellen Verpflichtungen einhergehen “, rät Ebenberger. ISPA
empfiehlt zudem das Nutzen eines Passwortmanagers, um Zugangsdaten
sicher zu verwahren.

Zwtl.: Strenge Vorgaben bei Online-Diensten

Viele Online-Dienste bieten mittlerweile eigene Verfahren zur
Regelung für den Todesfall an. Die Möglichkeiten reichen von der
Löschung bis zur Archivierung oder Übertragung der Daten. Dennoch
gibt es keine einheitlichen Standards, weshalb die Verfahren oft als
bürokratisch und komplex wahrgenommen werden. „ Die Online-Anbieter
müssen sich absichern, damit Konten nur von Berechtigten übernommen
werden. Unterlagen wie z. B. die Sterbeurkunde und
Einantwortungsurkunde sind meist Voraussetzung für eine Bearbeitung
der Anfrage “, erläutert Ebenberger.

Zwtl.: ISPA-Broschüre informiert

Weitere Informationen zur Vorsorge und Hilfestellung für
Hinterbliebene bietet die ISPA-Broschüre „Digitaler Nachlass“, die im
Rahmen des EU-geförderten Projekts Saferinternet.at herausgegeben
wurde. Sie kann auf der ISPA-Webseite ( www.ispa.at/digitaler-
nachlass ) kostenlos heruntergeladen und als Print-Broschüre bestellt
werden.