Brüssel, Stuttgart, Wien (OTS) – Wie dringend die Forcierung von
Bio-Pflanzenschutzmitteln ist, zeigt
eine unlängst in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichte Studie.
Demnach sind 70 Prozent der Böden in Europa mit chem.-synth.
Pflanzenschutzmittel-Rückstände kontaminiert. Diese beeinträchtigen
die Artenvielfalt und gefährden ein intaktes Bodenleben. Selbst in
Wäldern konnten Pestizide nachgewiesen werden – vermutlich wurden sie
durch Abdrift dorthin verfrachtet. Es braucht mehr
umweltfreundlichere Wirkstoffe. Aus diesem Grund befürwortet der IBMA
-DA (Internationaler Dachverband der Bio-
Pflanzenschutzmittelhersteller in Deutschland und Österreich) den
aktuell diskutierten EU-Änderungsvorschlag zur Pflanzenschutz-
Verordnung (COM (2025) 1030) ausdrücklich. Allerdings sollte sich das
Vereinfachungspaket wie von Agrarkommissar Hansen vorgeschlagen und
vom Europa Parlament verabschiedet nur auf Maßnahmen für den
biologischen Pflanzenschutz fokussieren. Danach sollen biologische
Pflanzenschutzmittel u.a. beschleunigt zugelassen werden können –
sowohl auf nationaler Ebene als auch durch die EU, ohne dass die
Risikobewertung abgeschwächt wird.
Zwtl.: Klare Definition
Eine bedeutende Neuerung stellt eine vorgeschlagene Definition
des biologischen Pflanzenschutzes dar. Sie ist die Voraussetzung
dafür, dass biologische Pflanzenschutzlösungen in Zulassung und
Anwendung gezielt gefördert werden können. Sehr positiv bewertet der
Verband außerdem den Vorschlag, für biologische Mittel künftig nur
noch ein Zulassungsverfahren für den gesamten EU-Raum vorzusehen –
statt wie bisher drei getrennte Verfahren für die drei EU-Zonen Süd,
Zentral und Nord. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der
Klimaerwärmung relevant, da sich klimatische Bedingungen zunehmend
angleichen und sich Schädlinge sowie Krankheiten immer schneller über
alle Zonen hinweg ausbreiten. Landwirten in der gesamten EU können
dadurch neue biologische Pflanzenschutzmittel rascher zur Verfügung
gestellt werden.
Der Verband sieht den derzeitigen Definitionsvorschlag der
Europäischen Kommission allerdings auch kritisch. Er erlaubt unter
der „Marke Bio“ auch synthetische Wirkstoffe, wenn sie „funktional
ident“ und „strukturell ähnlich“ sind. Die Begriffe sind nicht
definiert und lassen sich nach Auffassung des Verbandes fachlich kaum
trennscharf anwenden. Eine eindeutige Abgrenzung gegenüber chemisch-
synthetischen Wirkstoffen ist damit nicht gewährleistet. IBMA-DA
spricht sich deshalb ausdrücklich für eine herkunftsbezogene
Definition aus, die herausstellt, dass „biologischer Pflanzenschutz“
nur Wirkstoffe natürlichen Ursprungs sowie naturidente Wirkstoffe
umfasst, wenn sie synthetisch hergestellt werden. Dazu gehören
Mikroorganismen, Pheromone, Naturstoffe und Nützlinge.
Zwtl.: „Angemessene Alternativen“?
Brigitte Kranz, Geschäftsführerin des IBMA D/A, verweist auf die
zunehmende Zahl wissenschaftlicher Publikationen, die negative Folgen
aktueller Pflanzenschutzpraktiken für Mensch und Umwelt aufzeigen.
„Die sollten wir ernst nehmen und intensiv an wirtschaftlichen,
alternativen Strategien arbeiten. Stattdessen wird über legale
Ausnahmegenehmigungen eine Hintertür für Substitutionskandidaten
geöffnet, gleichzeitig auf die Erstellung von Ausstiegsplänen
verzichtet, und damit ein Weiter-wie-bisher ermöglicht.“ Sie bezieht
sich auf eine unscheinbare Änderung in Artikel 4(7) und Artikel 20 in
der Pflanzenschutzverordnung VO (EG) 1107/2009. Demnach sollen nur
noch „angemessene“ und nicht mehr alle „verfügbaren“ Alternativen
betrachtet werden um Wirkstoffe weitere 5 Jahre am Markt zu halten,
die eigentlich nicht mehr den europäischen Zulassungsvorgaben
entsprechen. In Zulassungsverfahren wird die hinreichende Wirksamkeit
der Wirkstoffe nachgewiesen. Wer entscheidet also bei zugelassenen
Mitteln im Nachlauf was angemessen ist? Werden dabei Folgekosten für
Umwelt, Gesundheit und Trinkwasseraufbereitung berücksichtigt?
„Landwirte und Gartenbauer stehen unter großen Druck, sie müssen
ökonomisch und gleichzeitig ökologisch verantwortlich handeln. Mit
mehr biologischem Pflanzenschutz kann das auch in Zukunft gelingen.
Der biologische Pflanzenschutz sollte deshalb nicht aus dem Markt
gedrängt werden, um Ausnahmen zu rechtfertigen “ so Kranz
abschließend.
www.ibma-da.org