Wien (OTS) – „Nicht alle Menschen tun sich in der digitalen Welt
leicht. Mit dem
neuen Service der so genannten „Unentgeltlichen Vertretung“ erweitern
wir unser Angebot auch für diejenigen, die sich bei der digitalen
Nutzung lieber Unterstützung durch eine Vertrauensperson holen. Wir
schaffen ein transparentes und sicheres System, in dem erkennbar ist,
wer für wen in FinanzOnline tätig war und die Stellvertreterregelung
jederzeit von beiden Seiten widerrufen werden kann. Ganz im Interesse
für Menschen, die sich bei der Nutzung digitaler Medien unsicher sind
und daher lieber anderen Menschen in diesem Zusammenhang vertrauen“,
sagt Finanzminister Markus Marterbauer.
Wie funktioniert die Unentgeltliche Vertretung?
Natürliche Personen können sich seit Jänner 2026 unentgeltlich
von einer anderen volljährigen Privatperson – etwa aus dem Familien-,
Freundes- oder Bekanntenkreis – in FinanzOnline in allen steuerlichen
Angelegenheiten vertreten lassen. Finanzstaatssekretärin Barbara
Eibinger-Miedl ergänzt: „ Mit der neuen Möglichkeit, sich im
FinanzOnline unentgeltlich von einer Vertrauensperson vertreten zu
lassen, machen wir den Zugang für jene Menschen leichter, die ihre
Anliegen nicht selbst digital erledigen können oder möchten. Für
entsprechende Unterstützung kann man nun ganz einfach eine
Vertrauensperson beauftragen – transparent, sicher und jederzeit
widerrufbar. Damit nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und
sorgen gleichzeitig dafür, dass hierbei niemand zurückgelassen wird.“
Wer darf vertreten – und unter welchen Bedingungen?
Die Vertretung ist ausschließlich kostenlos erlaubt, also
unentgeltlich. Beide – der Vertretene als auch die Vertretung –
müssen volljährig sein. Der Vertreter oder die Vertreterin muss über
eine ID-Austria oder eine EU-eID verfügen und darf höchstens vier
Personen vertreten. Voraussetzung ist außerdem, dass der oder die
Vertretene nur Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit hat oder eine
Pension bezieht.
Einfach, klassisch und offiziell: So wird die Vollmacht erteilt
Die Vertretung wird über das Formular „FONUV1 Unentgeltliche
Vertretung in Finanz Online“ bekannt gegeben. Es ist auf
www.bmf.gv.at/formulare oder im Finanzamt erhältlich. Das
unterschriebene Formular wird vom Vertreter oder von der Vertreterin
über den eigenen FinanzOnline Zugang unter „Vertretungsbeziehung
verwalten“ hochgeladen. Ein großer Vorteil: Der oder die Vertretene
benötigt dafür keine ID Austria oder EU-eID.
Was kann die Vertretung in FinanzOnline erledigen?
Nach erfolgter Prüfung gibt es eine Nachricht an die beteiligten
Personen und die Vertretung kann bereits aktiv werden. Sofort können
über FinanzOnline unter anderem Steuererklärungen eingereicht,
Ratenzahlungen beantragt oder Guthaben rückerstattet werden. Das ist
auch dann möglich, wenn der Vertretene selbst noch nie oder gar
keinen Zugang zu FinanzOnline hatte. Alle Handlungen sind dabei klar
als Vertretungshandlungen gekennzeichnet. Besteht ein eigener
FinanzOnline-Zugang, kann der Vertretene weiterhin selbst aktiv
werden.
Umfang, Dauer und Zustellung
Die unentgeltliche Vertretung umfasst alles, was auch dem
Vertretenen in FinanzOnline zur Verfügung steht, und kann nicht auf
einzelne Handlungen beschränkt werden. Sie kann befristet oder
unbefristet erteilt werden. Eine Zustellvollmacht ist nicht enthalten
– Bescheide und Schreiben werden weiterhin direkt an den Vertretenen
zugestellt, können aber bei elektronischer Zustellung auch von der
Vertretung eingesehen werden.
Jederzeit widerrufbar
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden – entweder durch
den Vertretenen (postalisch oder über FinanzOnline) oder durch den
Vertreter oder die Vertreterin selbst. Damit bleibt die volle
Kontrolle jederzeit beim Vertretenen.
Wichtig: Die klassische Abgabe von Formularen bleibt
selbstverständlich weiterhin möglich.
Wie viele Menschen nutzen FinanzOnline?
Mehr als 6,7 Millionen Personen nutzen FinanzOnline, das
international ausgezeichnete E-Government-Flaggschiff Österreichs.
Das wichtigste E-Government-Portal der Finanzverwaltung steht
kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen
Software.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
www.bmf.gv.at/vertretung