Wien/Vösendorf (OTS) – Der rechtskräftige Freispruch von vier
Jugendlichen, die in Tirol
eine Katze töteten, den Vorfall lachend filmten und das Video
veröffentlichten, wirft beim Wiener Tierschutzverein/Tierschutz
Austria viele Fragen auf. Besonders dass die Staatsanwaltschaft den
Freispruch sofort akzeptierte und auf ein Rechtsmittel verzichtete,
ist für den Verein nicht nachvollziehbar.
Grund für den Freispruch war laut den bisher veröffentlichten
Informationen, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit
nachgewiesen werden konnte, ob die Katze nach dem Bolzenschuss noch
lebte bzw. noch Schmerzen empfand, als sie mit einer Schaufel
geschlagen und ein Kehlschnitt durchgeführt wurde.
Zwtl.: Generalprokuratur und Richtervereinigung sollen Fall prüfen
„ Viele sind über dieses Urteil erschüttert. Das Tierschutzgesetz
(§ 6 Abs 4) erlaubt das wissentliche Töten von Wirbeltieren nur durch
Tierärzt:innen . Wir haben uns an die Generalprokuratur, die höchste
Staatsanwaltschaft der Republik, die als Rechtswahrerin eine
gesetzeskonforme Strafrechtspflege erhalten soll, gewandt, sowie an
die Richtervereinigung, deren Zweck die Förderung der Rechtspflege
und des Rechtsstaates ist, und ersuchen, den Fall zu prüfen. Zudem
beantragten wir bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die
Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem
Tierschutzgesetz. Hier reicht die Fahrlässigkeit “, sagt Madeleine
Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins/Tierschutz
Austria.
Zwtl.: Offene Fragen zur Motivation
Gerade weil das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit
stattfand, bleiben viele Fragen offen, auch zur Motivation der
Jugendlichen:
– Warum filmt man die Tötung eines Tieres, wenn man es lediglich
‚erlösen‘ möchte?
– Warum wird dabei gelacht ?
– Warum veröffentlicht man ein solches Video im Internet?
„ Hat das Gericht diese Umstände rund um die Entstehung des
Videos in seiner freien Beweiswürdigung überhaupt mit einbezogen?
Vielleicht hätte das Gericht ein psychiatrisches Gutachten einholen
sollen? Der Begriff ,Erlösung‘ darf nicht dazu führen, dass Gewalt an
Tieren verharmlost wird. Verletzte Tiere gehören in die Hände von
Tierärzt:innen, nicht von Laien. Auch in Tirol sind genügend
tierärztliche Notdienste jederzeit erreichbar “, so Petrovic.
Die Organisation hat sich in der Vergangenheit ebenfalls mit
einem offenen Brief an die Justizministerin gewandt und strengere
Strafen gegen Tierquälerei gefordert.
„ Wir beobachtet ein wachsendes Tierschutzbewusstsein in der
Bevölkerung: Verletzte Tiere werden heute zunehmend gemeldet und
medizinisch versorgt, statt ihrem Schicksal überlassen. Umso
wichtiger ist es, dass auch juristisch dem Wunsch nach Tierschutz
nachgekommen wird ,“ so Petrovic abschließend.
Offener Brief: