Grüne Wien/Aslan: Belastung des Landesverwaltungsgerichts auf Rekordhoch

Wien (OTS) – Das Landesverwaltungsgericht verzeichnet laut
Tätigkeitsbericht 2025
einen erneuten Anstieg an Verfahren. Die Zahl der anhängigen
Rechtssachen ist um 8,23% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Mit
einer Auslastung der Richter: innen von rund 150 % erreicht die
Arbeitsbelastung einen historischen Höchststand seit Bestehen des
Gerichts. „Dass weiterhin ein funktionierender Rechtsschutz
gewährleistet werden kann, ist dem außergewöhnlichen Einsatz der
Bediensteten des Landesverwaltungsgerichts zu verdanken. Klar ist
jedoch: Diese Situation ist nicht länger tragbar. Es braucht jetzt
strukturelle Lösungen statt weiterer Belastung“, so
Menschenrechtssprecherin Berivan Aslan von den Grünen Wien.

Die Grünen Wien fordern, dass die Stadtregierung die budgetäre
Absicherung des Landesverwaltungsgerichts unterstützt. Vorgelagerte
Behörden müssen so ausgestattet werden, dass Verfahren rasch und
effizient abgeschlossen werden können. Besonders deutlich zeigt sich
der Handlungsbedarf bei der MA 35: Von insgesamt 624
Säumnisbeschwerden entfallen 571 auf diesen Bereich. In vielen Fällen
werden Entscheidungen nicht rechtzeitig getroffen, wodurch die
Entscheidungspflicht an das Landesverwaltungsgericht übergeht. „Das
führt nicht nur zu einer erheblichen Mehrbelastung des
Verwaltungsgerichts, sondern schwächt auch den Rechtschutz für die
Betroffenen, weil ihnen eine Rechtsschutzinstanz weniger zur
Verfügung steht“, so Aslan.

Weiters muss sichergestellt werden, dass neue gesetzliche Regelungen
die bestehenden Dauerbelastungen nicht weiter verschärfen. Geplant
sind unter anderem zusätzliche Zuständigkeiten für das
Landesverwaltungsgericht im Rahmen des Asyl- und Migrationspakt-
Anpassungsgesetzes sowie kürzere Entscheidungsfristen für Behörden.
„Ohne entsprechende Ressourcen ist jedoch davon auszugehen, dass dies
zu einer weiteren Belastung sowohl der Behörden als auch des
Landesverwaltungsgerichts führt. Dass die finanziellen Auswirkungen
dieser Maßnahmen bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden, ist
absurd“, so Aslan.

Ohne rasches Gegensteuern droht eine weitere Verschärfung der
Situation. „Ein funktionierender Rechtsstaat darf nicht vom
dauerhaften Ausnahmezustand seiner Institutionen und individuellen
Einsatz am Limit abhängen. Grundrechte sind nicht verhandelbar und
dürfen niemals unter Budgetvorbehalt gestellt werden“, so Aslan
abschließend.