Wien (OTS) – Wien ist nicht zuletzt auf Grund des sehr hohen Anteils
an Altbauten
weltbekannt und lockt dadurch Millionen von Tourist*innen in die
Stadt. Doch die von Gründerzeithäusern geprägten Grätzln in der Stadt
bieten mehr als nur den typischen Wiener Charme, sie bieten auch
leistbaren Wohnraum für die Wienerinnen und Wiener. In der Regel sind
diese Wohnungen vollumfänglich vom Mietrecht umfasst und entsprechend
sind diese Mieten durch das MRG reguliert. Die Stadt Wien hat sich
entsprechend klar dazu bekannt, die Gründerzeithäuser verstärkt zu
schützen und den guten Erhalt des Bestandes zu kontrollieren.
„Der Schutz unserer Altbauten ist mehr als nur der Schutz unseres
wunderschönen Stadtbilds. Es ist der Schutz von leistbarem Wohnraum.
Die Stadt Wien prüft hier sehr streng, in dem sie vor Ort den Zustand
kontrolliert. Die verschiedenen Dienststellen arbeiten dabei
hervorragend zusammen. Aber auch die Bauordnung stellt strenge Regeln
auf, wenn es um den Erhalt des Gebäudebestandes geht. Gleichzeitig
stellt die Stadt durch ihre Sanierungsförderung sicher, dass der
Wiener Altbau für kommende Generationen bewahrt bleibt. Ein weiterer
Hebel ist die dringend notwendige Überarbeitung des bundesweiten
Mietrechts. Denn im Altbau ist die Mietzinsbildung gesetzlich
reglementiert, im Neubau in der Regel nicht“, so Wohnbaustadträtin
Elke Hanel-Torsch.
Die im April 2023 ins Leben gerufene gemeinsamen
Gebäudescreenings der Baupolizei (MA 37) und der Gruppe
Sofortmaßnahmen und Stadtservice können mittlerweile auf eine stolze
Bilanz zurückblicken: In 13 Bezirken (Bezirke 1, 2, 3, 5, 9, 10, 11,
12, 13, 15, 16, 20, 21) wurden mittlerweile 68 Gebäudescreenings
organisiert. Dabei wurden insgesamt 7256 Gebäude überprüft. Das
Resultat – es kam zu 1940 Beanstandungen, wobei dabei oftmals mehrere
Beanstandungen in denselben Häusern notwendig waren.
Neue Zielgebiete in Penzing und Währing
Nun wird die Offensive – mit Penzing und Währing – auf die
nächsten zwei Bezirke mit Altbaubestand ausgeweitet. Die
Bezirksvorsteherin Penzing Michaela Schüchner zeigt sich darüber sehr
erfreut: „Als Bezirk mit fast 100.000 Einwohner*innen ist es wichtig,
leistbaren Wohnraum für alle zu schaffen sowie zu erhalten. Die
Offensive Altbauten hilft dabei, das Grätzl um den HC-Artmann-Park
weiterhin so lebenswert zu gestalten. Mein Dank gilt dem gemeinsamen
Team von Stadtservice, Sofortmaßnahmen und der Baupolizei, die
verschränkt diese wichtige Aufgabe offensiv übernehmen.“
Beanstandungen feuerpolizeilich, baulicher oder sanitärer Natur
Der Großteil der Beanstandungen ist feuerpolizeilicher Natur (
rund 56 %), gefolgt von baulichen Unzulänglichkeiten (rund 39 %) und
– zu einem weitaus geringeren Teil – sanitären Beanstandungen (rund 4
%). Diese wurden an die entsprechenden Stellen der Stadt Wien
weitergeleitet und werden verfolgt. Flankiert werden die
Gebäudescreenings stets vom mobilen Büro des Stadtservice Wien.
Dieses steht dabei vor Ort für Rückfragen und Anregungen der
Wienerinnen und Wiener jederzeit zur Verfügung.
„Unser täglicher Auftrag ist es, die Wohnqualität in unserer
Stadt zu verbessern. Die Teams gehen in den Grätzeln Haus für Haus
vor, um zu erfassen, wo es bauliche, feuerpolizeiliche oder sonstige
sicherheitsrelevante Probleme gibt. Auffälligkeiten werden
dokumentiert und an die zuständigen Stellen zur weiteren Bearbeitung
übermittelt. Dadurch entsteht ein klares Gesamtbild und damit die
Grundlage, um für gute Wohnverhältnisse für die Wiener Bevölkerung in
den Grätzeln zu sorgen“, führt der Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen
und Stadtservice Walter Hillerer aus.
Mit Bauwerksbuch zum Gebäudepickerl
Die Gebäudescreenings sind allerdings nicht die einzige Maßnahme
der Stadt, um den Gebäudebestand einerseits hinsichtlich des
Erscheinungsbildes, aber noch mehr hinsichtlich einer möglichst hohen
Wohnqualität zu garantieren.
Durch die Bauordnungsnovelle 2023 wurden die Bestimmungen
bezüglich der Verpflichtungen zur Instandsetzung von Gebäuden
verschärft. Durch die neuen Regelungen ist seit Inkrafttreten der
Novelle keine einzige neu beantragte sogenannte „wirtschaftliche
Abbruchreife“ mehr erteilt worden. Weiters ist aktuell eine weitere
nachhaltige Maßnahme, durch die Einführung eines verpflichtenden
Bauwerksbuchs (sogenannte „Gebäude-Pickerl“), in Umsetzung. Damit
sind Gebäudebesitzer verpflichtet nachweislich
Instandsetzungsmaßnahmen zu dokumentieren.
„Wien zeigt einen beachtlichen Altbaubestand, der neben dem
Charme von großzügigen Raumhöhen und Nutzungsflexibilität auch
besondere Herausforderungen an seine Erhaltung und zeitgemäße Nutzung
nach sich zieht. Eine Maßnahme der letzten Novelle der Bauordnung ist
die Verpflichtung zur Anlage eines sogenannten Bauwerksbuches in
elektronischer Form. Wir wollen, dass die Gebäude in Wien sicher,
erhalten und lebenswert bleiben – für die Menschen, die heute darin
wohnen, und für die kommenden Generationen“, so der interimistische
Leiter der MA 37 – Baupolizei Bernhard Gutternigh.
Die Übergangsfrist zur Führung eines verpflichtenden Bauwerksbuch
für Gebäude, die vor dem 1.1.1919 errichtet wurden endet mit
31.12.2027 (betrifft rund 31.000 Gebäude in Wien). Die Frist für
Gebäude mit einem Errichtungsdatum vor dem 1.1.1945 endet Ende 2030 (
betrifft rund 23.500 Gebäude).
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