Wien (OTS) – Die Industriellenvereinigung (IV) bekennt sich klar zum
Grundsatz
„gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Wie sooft geht es um die
Umsetzung, also das „Wie“: Hier drohen massive zusätzliche
Belastungen für Unternehmen – mit neuen Berichtspflichten,
Rechtsunsicherheit und erheblichem Verwaltungsaufwand. Zudem wird das
Kollektivvertragssystem Österreichs in Frage gestellt.
„Das Ziel steht außer Streit. In der aktuellen Form entwickelt
sich die Richtlinie aber zu einem Bürokratiemonster mit
überschießenden und für die Unternehmen unzumutbaren Belastungen“,
betont IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Österreich verfügt
bereits heute mit rund 98 Prozent Kollektivvertragsabdeckung über
transparente und nachvollziehbare Entgeltstrukturen. „Unsere
Kollektivverträge funktionieren. Zusätzliche komplexe
Bewertungssysteme und neue Dokumentationspflichten würden unser
Kollektivvertragssystem torpedieren und schaffen vor allem mehr
Bürokratie sowie Rechtsunsicherheit.“
Der Blick über die Grenze zeigt zudem, dass die Mitgliedsstaaten
der EU die Entgelttransparenzrichtlinie großteils nicht zeitgerecht
umsetzen werden bzw. einzelne Staaten die Umsetzung ablehnen.
Entgelttransparenz darf nicht zu überschießender Lohnbürokratie
werden
„Am Ende darf aus einer Entgelttransparenzrichtlinie keine
Lohnbürokratierichtlinie werden“, so Neumayer. „Neue
Sanktionsmechanismen, verschärfte Verfahrensregeln und zusätzliche
Dokumentationspflichten treiben den Druck auf die Unternehmen immer
weiter nach oben. Es braucht jetzt ein klares Stop-the-Clock und
einen Neustart bei der Richtlinie, bevor Europas Unternehmen von der
nächsten Bürokratielawine überrollt werden. Und wir brauchen zudem
eine wirtschaftsverträgliche Umsetzung ohne Gold Plating und ohne
nationale Alleingänge.“