IV: „Stop the Clock“-Ansatz für EU-Lohntransparenzrichtlinie

Wien (OTS) – Die Industriellenvereinigung (IV) bekennt sich klar zum
Grundsatz
„gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Entscheidend ist jedoch, dass die
Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie praxistauglich,
wirtschaftsverträglich und ohne überschießende nationale Sonderregeln
erfolgt. „Faire und nachvollziehbare Entlohnung ist in der Industrie
selbstverständlich. Gleichzeitig dürfen Unternehmen nicht mit
zusätzlicher Bürokratie, komplexen Bewertungssystemen und wachsender
Rechtsunsicherheit belastet werden – all das droht bei der Umsetzung
der geplanten Richtlinie“, betont IV-Generalsekretär Christoph
Neumayer und meint weiter: “eine Überarbeitung der Richtlinie, wie
von NEOS vorgeschlagen, ist auch im Sinne der aktuellen
Entbürokratisierungsvorhaben, notwendig.“

Österreich verfügt bereits heute mit einer
Kollektivvertragsabdeckung von rund 98 Prozent über ein international
anerkanntes System transparenter und nachvollziehbarer
Entgeltstrukturen. Dieses bewährte sozialpartnerschaftliche Modell
darf durch zusätzliche Parallelstrukturen und neue Berichtspflichten
nicht untergraben werden. Die IV warnt insbesondere vor „Gold
Plating“ bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie. Zusätzliche
Dokumentations-, Berichts- und Sanktionspflichten würden den
administrativen Aufwand für Unternehmen massiv erhöhen, ohne damit
automatisch mehr Fairness zu schaffen.

„Entgelttransparenz darf nicht zu einer Lohnbürokratierichtlinie
werden. Es braucht eine schlanke, praktikable und standortfreundliche
Umsetzung, die bestehende kollektivvertragliche Regelungen anerkennt
und Unternehmen nicht weiter belastet“, so Neumayer abschließend.