Klimaanlagen erleichtern, Energiewende weiter blockieren?

Wien (OTS) – Der geplante erleichterte Einbau von Klimaanlagen ist
nachvollziehbar
– isoliert betrachtet – aber wohnrechtlich und klimapolitisch
widersprüchlich. Dass Menschen ihre Wohnungen angesichts zunehmender
Hitzewellen besser kühlen können sollen, ist richtig. Wer jedoch
individuelle Klimaanlagen privilegiert, gleichzeitig aber die
rechtlichen Hürden für thermische Sanierungen und den Umstieg auf
fossilfreie Heizsysteme unverändert lässt, schafft neue Widersprüche
statt Lösungen.

„Es wäre ein Anachronismus, wenn Vermieter den Einbau
individueller Klimaanlagen künftig dulden müssten, gleichzeitig aber
einzelne Mieter den Austausch einer fossilen Heizungsanlage oder
andere Dekarbonisierungsmaßnahmen weiterhin blockieren können“,
stellt ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel fest.

Genau diese Schieflage droht nun: Die Regierung kündigt
Erleichterungen für Klimaanlagen an, die im Regierungsprogramm
versprochenen wohnrechtlichen Begleitmaßnahmen für Sanierung,
Dekarbonisierung und Investitionen in den Gebäudebestand bleiben
jedoch aus.

„Es ist widersprüchlich, den Einbau individueller Klimaanlage zu
privilegieren, gleichzeitig aber die rechtlichen Rahmenbedingungen
für jene Maßnahmen unverändert zu lassen, die den Energieverbrauch
dauerhaft senken und den CO₂-Ausstoß reduzieren. Wohnrecht muss
Klimaschutz und Klimaanpassung gleichermaßen ermöglichen.“

Dabei geht es um weit mehr als einzelne Klimageräte. Österreich
wird seine Klimaziele nur erreichen, wenn Eigentümer in
klimafreundliche Heizsysteme, thermische Sanierungen und
Energieeffizienz investieren können. Dafür braucht es ein Wohnrecht,
das Investitionen ermöglicht – und nicht verhindert.

„Die Politik darf nicht auf der einen Seite zusätzliche Kühlung
erleichtern und auf der anderen Seite jene Maßnahmen im Wohnrecht
ausbremsen, die den Energiebedarf dauerhaft senken. Das ist weder
energiepolitisch noch klimapolitisch schlüssig“ so Anton Holzapfel.

Der Gebäudesektor braucht Rechtssicherheit und praktikable
Entscheidungsregeln. Statt punktuelle Einzelmaßnahmen anzukündigen,
sollte die Bundesregierung endlich die seit Monaten angekündigte
Gesamtreform des Wohnrechts vorlegen.

Zwtl.: Der ÖVI fordert daher:

· Erleichterungen für Klimaanlagen nur als Teil einer umfassenden
Wohnrechtsreform.

· Wohnrechtliche Erleichterungen für thermische Sanierungen und
den Umstieg auf fossilfreie Heizsysteme.

· Mietrechtliche Investitionsanreize für Dekarbonisierung und
Energieeffizienz statt weiterer Investitionshemmnisse.

· Ein modernes Wohnrecht, das Klimaanpassung und Klimaschutz
gleichermaßen ermöglicht.

„Hitzeschutz und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander
ausgespielt werden. Wer den Einbau von Klimaanlagen erleichtert, muss
erst recht dafür sorgen, dass Gebäude rascher saniert und Heizungen
schneller auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden können.
Alles andere wäre wohnrechtlich inkonsequent und klimapolitisch das
falsche Signal,“ so Holzapfel abschließend.