Königsberger-Ludwig und Totschnig starten Zukunftsprozess Tiergesundheitsdienst 2035

Wien (OTS) – Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig
und
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig haben heute den
„Zukunftsprozess Tiergesundheitsdienst 2035“ gestartet. Der
Tiergesundheitsdienst unterstützt die Zusammenarbeit zwischen
landwirtschaftlichen Betrieben und Tierärzt:innen in Österreich.

Künftig soll das Regelwerk einfacher, digitaler und
praxistauglich gestaltet werden. Ein konkretes Beispiel ist die
Dokumentation der regelmäßigen Tiergesundheitsbesuche: Statt Daten
mehrfach händisch einzutragen, sollen bestehende Informationen
künftig automatisch übernommen, Berichte vorausgefüllt und digital
signiert werden. Das spart Zeit für landwirtschaftliche Betriebe und
Tierärzt:innen und schafft mehr Raum für die eigentlichen Aufgaben
der Betriebe.

Gleichzeitig soll der Einsatz von Antibiotika gezielt weiter
reduziert werden, um Antibiotikaresistenzen bei Tieren und Menschen
entgegenzuwirken.

„Antibiotikaresistenzen sind eine der großen Gesundheitsgefahren
unserer Zeit. Schon heute sterben in Europa jedes Jahr mehr als
35.000 Menschen an Infektionen mit resistenten Bakterien. Deshalb
müssen wir unnötige Antibiotikaeinsätze vermeiden und dafür sorgen,
dass diese wichtigen Medikamente auch in Zukunft wirken, wenn
Menschen oder Tiere sie wirklich brauchen“, betont
Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig .

„Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern leisten bereits heute
einen wichtigen Beitrag zu einem verantwortungsvollen und sparsamen
Einsatz von Antibiotika. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der
Antibiotikaeinsatz kontinuierlich und gezielt reduziert wird, ohne
die Gesundheit der Tiere aus den Augen zu verlieren. Wir sind bereits
unter den Ländern, die am sorgfältigsten mit Antibiotika umgehen und
diesen Weg wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Außer Frage steht,
dass erkrankte Tiere jederzeit rasch und fachgerecht behandelt werden
müssen. Denn Tierwohl hat oberste Priorität und gesunde Tiere sind
die Grundlage für eine nachhaltige und wirtschaftlich erfolgreiche
Landwirtschaft“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig .

Dafür sollen drei eng miteinander verbundene Verordnungen
gemeinsam überarbeitet und ab 2027 schrittweise umgesetzt werden.

Zwtl.: Weniger Bürokratie und flexiblere Betreuung für
landwirtschaftliche Betriebe

Die neue Tiergesundheitsdienst-Verordnung soll klar festlegen,
wie die Tiergesundheitsdienste arbeiten und welche Aufgaben
Tierhalter:innen und Tierärzt:innen übernehmen. Dazu gehören
regelmäßige Besuche auf den Betrieben, gemeinsame
Gesundheitsprogramme und eine einheitliche digitale Dokumentation.

Ein zentraler Punkt ist der Abbau von Bürokratie. Künftig sollen
Berichte und Betriebserhebungen möglichst automatisch erstellt,
vorhandene Daten übernommen und Dokumente digital unterschrieben
werden können. So müssen dieselben Informationen nicht mehrfach
eingegeben werden.

Auch die Betreuung der Betriebe soll flexibler werden. Welche
Unterstützung notwendig ist, soll sich stärker nach Tierart,
Betriebsgröße und Risikolage richten. Zusätzlich sollen die Länder
gemeinsam mit den Tiergesundheitsdiensten besser dabei unterstützen
können, eine tierärztliche Akut- und Notversorgung zu organisieren.

Zwtl.: Klare und zeitgemäße Regeln für Tierarzneimittel

Die neue Verordnung soll einfacher und übersichtlicher regeln,
welche Tierarzneimittel an Tierhalter:innen abgegeben werden und wann
sie diese Medikamente selbst anwenden können.

Bisher sind viele Vorgaben auf unterschiedliche Regelungen
verteilt. Künftig sollen sie gebündelt, vereinheitlicht und an die
neuen österreichischen und europäischen Vorgaben angepasst werden.

Auch für konkrete Probleme im Alltag sollen klare Lösungen
geschaffen werden. Ist ein benötigtes Tierarzneimittel nicht
lieferbar, sollen Tierärzt:innen rechtssicher auf geeignete
Alternativen ausweichen können. Bei chronisch kranken Haustieren
sollen Tierhalter:innen bestimmte Medikamente nach genauer
tierärztlicher Einschulung selbst verabreichen dürfen.

Zwtl.: Antibiotikaresistenzen verhindern

Durch eine Novelle der Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-
Verordnung soll künftig der tatsächliche Verbrauch von Antibiotika in
der Tiermedizin gemeldet werden. Die bestehenden Meldungen werden
schrittweise auf weitere Tierarten ausgeweitet. Dafür ist ein
bundesweit einheitliches Vergleichssystem vorgesehen und
gegebenenfalls weitere Schritte vereinbart.

Zwtl.: Was tut der Tiergesundheitsdient

Der Tiergesundheitsdienst regelt die Zusammenarbeit zwischen
landwirtschaftlichen Betrieben und Tierärzt:innen. Dazu gehören
regelmäßige Betriebsbesuche, Gesundheitsprogramme, Schulungen und
Vorgaben für den Einsatz von Tierarzneimitteln. Ziel ist es,
Tierkrankheiten früh zu erkennen, Risiken für Tierseuchen zu
verringern und die Sicherheit tierischer Lebensmittel zu
unterstützen.