Wien (OTS) – KORREKTUR-HINWEIS
Bitte beachten Sie die korrigierte Textversion im siebten Absatz zu
den Aussagen von DI Heide Müller Rechberger, Leiterin der Abteilung
„Anlagenbezogene Wasserwirtschaft“ im Bundesministerium für Land-
und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und
Wasserwirtschaft.
Wie kann die ökologische Transformation gelingen, ohne
die
Versorgungssicherheit mit Medikamenten und die Wettbewerbsfähigkeit
Europas zu gefährden? EU-Gesetzesinitiativen, wie jene zur 4.
kommunalen Abwasser-Klärstufe oder zum Verbot sogenannter
Ewigkeitschemikalien, stellen die pharmazeutischen Unternehmen vor
enorme Herausforderungen. Wie diese gemeistert werden können, stand
im Zentrum der Veranstaltung „Balanceakt: Zwischen Umweltzielen und
Versorgungssicherheit“, die die PHARMIG vergangenen Dienstag im
Kelsen im Parlament organisiert hatte.
Am Podium saßen Vertreter:innen des Bundesministeriums für Land-
und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und
Wasserwirtschaft (BMLUK), der Technischen Universität Wien und der
pharmazeutischen Industrie. Bei der Kommunalen Abwasserrichtlinie (
KARL) wurde vor allem über die Kosten diskutiert, die mit der
Errichtung und dem Betrieb der 4. Klärstufe verbunden sind und die
laut EU-Richtlinie zu mindestens 80 % von der pharmazeutischen und
der Kosmetikindustrie zu zahlen sein werden. Dass eine derartige
finanzielle Belastung nicht ohne Auswirkungen auf die Versorgung mit
Medikamenten bleiben kann, wurde speziell von den Vertreterinnen bzw.
Vertretern der Pharmabranche betont.
So machte Dr. Boris Thurisch vom deutschen Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie (BPI) in seinem Eingangsstatement
deutlich, dass die Branche seit dem Green Deal mit einer Vielzahl
neuer Gesetzgebungen aus dem Bereich Umwelt konfrontiert ist, die
tief in bestehende Produktions- und Wertschöpfungsprozesse
eingreifen. Dabei würden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte bereits
in vielen Bereichen berücksichtigt, gleichzeitig fehlten den
Gesetzesinitiativen, insbesondere der Kommunalen Abwasserrichtlinie
und jener zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), belastbare
Daten, funktionale Alternativen und realistische Übergangsfristen.
Sind es bei KARL die enormen Kosten, die auf die
Pharmaunternehmen zukommen, zeigte Thurisch genauso auch anhand der
Regulierung zu PFAS auf, welche Gefahren pauschale
Regulierungsansätze bergen: „In der pharmazeutischen Produktion sind
diese Stoffe vielfach unverzichtbar, während Substitutionsprozesse
komplex und langwierig sind. Ein weitreichendes Verbot ohne
differenzierte Übergangsregelungen hätte erhebliche negative
Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung.“
Was die 4. Stufe in der Abwasserreinigung betrifft, so ist die
Technologie zwar erprobt, ihre flächendeckende Umsetzung jedoch mit
erheblichen technischen und finanziellen Herausforderungen verbunden.
Waren sich alle über den Sinn einer weitergehenden Abwasserreinigung
einig, so wurde offensichtlich, dass es bei den zugrunde liegenden
Kostenannahmen deutliche Unsicherheiten gibt. Während die Europäische
Kommission EU-weit von jährlichen Kosten in Höhe von 1,5 bis 1,8
Milliarden Euro ausgeht, kommen andere Analysen auf ein Vielfaches.
Auch für Österreich reichen die Schätzungen – je nach Modell – von
rund 37 bis über 50 Millionen Euro pro Jahr, bei gleichzeitig
erheblichen Unsicherheiten etwa bei Betriebs- und Investitionskosten.
Infrage gestellt wurde demnach die Datengrundlage der EU-Impact-
Assessments. Insbesondere die Frage, welcher Anteil der
Mikroschadstoffe tatsächlich auf pharmazeutische Produkte
zurückzuführen ist, wurde als noch nicht ausreichend geklärt
bewertet. Vor diesem Hintergrund kritisierte Boris Thurisch auch die
derzeitige Ausrichtung der Regulierung: „Politisch ist klar
erkennbar, dass ein wesentlicher Teil der Kosten im Rahmen der
erweiterten Herstellerverantwortung der pharmazeutischen Industrie
zugeschrieben werden soll – bei gleichzeitig unsicherer Datenbasis.“
DI Heide Müller-Rechberger vom Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und
Wasserwirtschaft (BMLUK) betonte, dass Gewässerschutz und
Arzneimittelversorgung gemeinsam gedacht werden müssten. Sie sehe
durchaus Ansätze von der Europäischen Kommission und in der
Richtlinie selbst, die in diese Richtung gehen. Die Richtlinie
enthalte bereits Instrumente zur Nachjustierung, etwa durch
Evaluierungen und Anpassungen auf Basis neuer Erkenntnisse. Bezüglich
der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen durch die Europäische
Kommission betonte sie, dass die verwendeten Kostenkurven
grundsätzlich auf soliden Informationen aufbauen. Natürlich könne es
bei den finalen Kosten noch Abweichungen geben.
Aus wissenschaftlicher Perspektive unterstrich Ass.-Prof. Mag.
Dr. Norbert Kreuzinger von der Technischen Universität Wien die
Notwendigkeit eines verbesserten Gewässerschutzes vor dem Hintergrund
des Klimawandels und steigender Belastungen durch Mikro- und
Spurenstoffe. Die vierte Reinigungsstufe könne einen wichtigen
Beitrag leisten, um Oberflächenwasser stofflich so zu entlasten, dass
es ohne gesundheitliche Bedenken in der Landwirtschaft oder zum
Einsatz kommen könne und auch Rohwässer für die Trinkwasserversorgung
aus gewässernahen Grundwässern eine bessere Ausgangsqualität
aufweisen. Allerdings seien die Kosten aktuell schwer zu kalkulieren.
Einige Parameter seien wegen der zahlreichen lokalen Einflussfaktoren
schwer abzuschätzen – etwa die Wechselintervalle der Aktivkohle, die
benötigte Ozonmenge oder die Pumpkosten infolge der hydraulischen
Situation. Dabei handelt es sich um relevante Betriebskosten, die je
nach Standort stark variieren können.
Die Perspektive der industriellen Produktion brachte Dr.
Stephanie Jedner, Site Head Kundl beim Pharmaunternehmen Sandoz, ein.
Sie unterstrich, dass Umweltschutz und Arzneimittelsicherheit für die
Branche selbstverständlich seien und bereits heute erhebliche
Investitionen in nachhaltige Produktionsprozesse getätigt würden.
Gleichzeitig verwies sie auf die zunehmende ökonomische Belastung
europäischer Standorte, insbesondere im Generikabereich mit stark
regulierten Preisen. „Eine Tagesdosis Penicillin kostet weniger als
einen Euro, ein Cappuccino hingegen fünf bis sechs Euro“,
verdeutlichte Jedner die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Je nach
Ausgestaltung der Regulierung könnten sich die Produktionskosten
einzelner Wirkstoffe deutlich erhöhen. In Einzelfällen wurde von
einer Vervierfachung bis hin zu einer Verachtfachung gesprochen. Dies
könnte dazu führen, dass Produkte vom Markt verschwinden oder
Produktionskapazitäten weiter in außereuropäische Regionen verlagert
werden.
Auch Mag. Dr. Thomas Jakl vom zuständigen Bundesministerium BMLUK
verwies auf die Komplexität der Regulierung, insbesondere im PFAS-
Dossier. Ziel sei ein differenzierter, anwendungsbezogener Ansatz,
der Umwelt- und Gesundheitsschutz sicherstellt, ohne
sicherheitskritische Anwendungen vorschnell auszuschließen.
Übergangsfristen seien dabei essenziell, da Substitutionsprozesse in
der pharmazeutischen Produktion oft mehrere Jahre in Anspruch nehmen
und tief in bestehende Herstellungsprozesse eingreifen.
Thurisch vom BPI brachte es auf den Punkt: „Wir haben einen
klaren Zielkonflikt zwischen Umweltschutz und Versorgungssicherheit –
und genau diesen müssen wir faktenbasiert lösen.“ Er plädierte,
ebenso wie mehrere Personen im Publikum, dafür, auf europäischer
Ebene eine temporäre Aussetzung des Umsetzungstakts der
Kommunalabwasserrichtlinie zu prüfen, um offene fachliche und
datenbasierte Fragen zu klären.
Einigkeit bestand an diesem Abend darüber, dass die ökologische
Transformation nur im Dialog zwischen Politik, Wissenschaft, Behörden
und Industrie gelingen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine
faktenbasierte Regulierung, die auf belastbaren Daten beruht,
praktikabel umgesetzt werden kann und die die wirtschaftlichen
Realitäten der Arzneimittelproduktion berücksichtigt. Denn klar ist:
Eine Regulierung, die ihre Ziele verfehlt oder unbeabsichtigte,
negative Nebenwirkungen erzeugt, könnte nicht nur den Pharmastandort
Europa schwächen, sondern letztlich auch den Zugang von Patientinnen
und Patienten zu lebenswichtigen Therapien gefährden.
Über die PHARMIG: Die PHARMIG ist die freiwillige
Interessenvertretung der österreichischen Pharmaindustrie. Derzeit
hat der Verband ca. 120 Mitglieder (Stand Mai 2026), die den
Medikamenten-Markt zu gut 95 Prozent abdecken. Die PHARMIG und ihre
Mitgliedsfirmen stehen für eine bestmögliche Versorgungssicherheit
mit Arzneimitteln im Gesundheitswesen und sichern durch Qualität und
Innovation den gesellschaftlichen und medizinischen Fortschritt.