Wien (OTS) – Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen
mit
Behinderungen, Mag.a Christine Steger, warnt in einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit dem Österreichischen Behindertenrat und dem
Chancen Nutzen Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbunds vor den
geplanten Kürzungen im Ausgleichstaxfonds. Diese betreffen zentrale
arbeitsmarktpolitische Instrumente und treffen eine
Bevölkerungsgruppe, die bereits vor den Kürzungen strukturell
benachteiligt wurde.
„Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene
Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am
Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel
reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen
zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken,“ so Steger.
Zwtl.: Strukturelle Benachteiligung am Arbeitsmarkt
Menschen mit Behinderungen sind in Österreich
überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung
betroffen. Die Erwerbsquote liegt deutlich unter jener der
Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig ist das Risiko, dauerhaft aus dem
Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu sein, signifikant erhöht.
Diese Tendenzen zeigen sich besonders bei Personen mit
psychischen Erkrankungen, bei Jugendlichen mit Behinderungen im
Übergang zwischen Schule und Beruf und bei Frauen mit Behinderungen,
die oftmals mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind.
Inklusion am Arbeitsmarkt gelingt häufig nur dann nachhaltig,
wenn individuelle Unterstützungsleistungen, Qualifizierungsangebote
und begleitende Maßnahmen ineinandergreifen. Genau an diesen
Schnittstellen setzen die Projekte des Ausgleichstaxfonds an. Eine
Kürzung in diesen Bereichen bringt das bestehende System ins Wanken
und wirkt sich auf konkrete Arbeitsverhältnisse von Menschen mit
Behinderungen verheerend aus.
Zwtl.: Erfahrungen aus der Beratungspraxis zeigen strukturelle Muster
statt Einzelfälle
In der Beratung zeigt sich, dass gelungene Inklusion am
Arbeitsmarkt selten linear verläuft. Vielmehr handelt es sich um oft
langjährige Prozesse, in denen unterschiedliche
Unterstützungsinstrumente aufeinander abgestimmt werden müssen.
Menschen mit Behinderungen berichten immer wieder von
Situationen, in denen erst durch eine Kombination aus technischer
Arbeitsplatzanpassung, begleitender Assistenz und Sensibilisierung
des betrieblichen Umfelds ein Arbeitsverhältnis langfristig gefunden
werden konnte. Ohne diese Maßnahmen wären bestehende Arbeitsplätze
aufgrund struktureller Barrieren gar nicht erst möglich gewesen.
Andere Fälle verdeutlichen, dass der Übergang von Ausbildung in
Beschäftigung für junge Menschen mit Behinderungen häufig nur dann
gelingt, wenn bereits frühzeitig arbeitsmarktpolitische
Unterstützungsangebote greifen. Fehlen diese oder werden sie gekürzt,
kommt es nicht selten zu längeren Phasen der Erwerbslosigkeit
unmittelbar nach Schul- oder Ausbildungsabschluss. Diese haben
gravierende und nachhaltig negative Auswirkungen auf den gesamten
weiteren Erwerbsverlauf.
Diese Konstellationen sind keine Ausnahmefälle. Sie spiegeln
strukturelle Herausforderungen wider, die durch gezielte Maßnahmen
abgefedert werden können. Eine Kürzung bei diesen Maßnahmen bedeutet
negative Folgen für das gesamte Leben von Menschen mit Behinderungen.
Zwtl.: Angemessene Vorkehrungen als rechtliche Verpflichtung
Unterstützungsleistungen wie Arbeitsassistenz, Jobcoaching,
Qualifizierungsmaßnahmen oder technische Adaptierungen sind Ausdruck
angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonvention. Sie stellen sicher, dass Menschen mit
Behinderungen ihre Fähigkeiten und Qualifikationen unter
vergleichbaren Bedingungen einbringen können.
Eine Reduktion dieser Maßnahmen bedeutet faktisch eine
Verschärfung bestehender Ungleichheiten und einen Verstoß gegen
geltendes Völkerrecht.
Zwtl.: Nachhaltige Absicherung statt kurzfristiger Einsparungen
Inklusion am Arbeitsmarkt ist ein langfristiger Prozess.
Projektträger, Unternehmen und Menschen mit Behinderungen selbst
benötigen Planungssicherheit. Kurzfristige budgetäre Einsparungen
können langfristig zu höheren sozialen und volkswirtschaftlichen
Folgekosten führen. Steigende Transferleistungen, erhöhte
Gesundheitsausgaben oder der Verlust qualifizierter Arbeitskräfte
können das Resultat sein.
„Kürzungen im Ausgleichstaxfonds bedeuten nicht nur das
Verhindern von Chancen echter Inklusion von zahlreichen Menschen mit
Behinderungen. Sie führen auch zu langfristigen Mehrkosten für die
Volkswirtschaft, die nicht zu unterschätzen sind“, so Steger.
Zwtl.: Forderung an die Politik
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen fordert,
–
die nachhaltige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds
sicherzustellen,
–
bestehende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abzusichern und
auszubauen und
–
manifeste Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung von Menschen mit
Behinderungen aktiv zu bekämpfen.
„Inklusion am Arbeitsmarkt ist kein Nebenprojekt, sondern ein
Maßstab für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft. Eine
nachhaltige Absicherung der erforderlichen Maßnahmen ist
unerlässlich, um Chancengleichheit nicht nur zu proklamieren, sondern
tatsächlich zu gewährleisten“, so Steger.