Wien (OTS) – Die Nagler Rechtsanwalts GmbH erzielte vor dem Obersten
Gerichtshof
einen wichtigen Erfolg. Der OGH gab der Revision des Ehemanns
teilweise Folge.
Die frühere Ehefrau erklärte, sie sei einseitig nach islamischem
Recht verstoßen worden. Der Ehemann brachte hingegen vor, die
Scheidung sei mit ihrer Zustimmung erfolgt. Dies wurde laut OGH nicht
ausreichend geprüft.
„Entscheidend ist, ob die Ehefrau freiwillig zugestimmt hat“,
erklärt Rechtsanwalt Mag. Paul Nagler, BSc, LL.M. (UCLA).
Wird ihre Zustimmung festgestellt, könnte die Ehe bereits in
Gambia wirksam geschieden worden sein – mit Folgen für Scheidung und
Unterhalt.
OGH-Geschäftszahl: 3 Ob 71/26a
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