Seniorenrat fordert gesetzliches Recht auf analoge Alternativen

Wien (OTS) – Der Österreichische Seniorenrat fordert die
Bundesregierung auf, das
Recht auf ein analoges Leben gesetzlich zu verankern. Ziel ist es,
sicherzustellen, dass staatliche Leistungen, Förderungen und
Dienstleistungen der Daseinsvorsorge auch künftig auf nicht-digitalem
Weg zugänglich bleiben.

Dieses Gesetz soll aber nicht nur für den Staat selbst, sondern
auch für Unternehmen mit staatlicher Beteiligung wie z.B. die Post
oder die ÖBB und für Unternehmen zur Daseinsvorsorge wie Banken und
Versicherungen gelten.

Immer mehr Behördenwege, Förderanträge und Dienstleistungen
können nur noch online erledigt werden. Für viele ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen, Personen mit geringem Einkommen oder
fehlenden digitalen Kompetenzen bedeutet dies eine erhebliche Hürde
bis hin zum faktischen Ausschluss von Leistungen, auf die sie
Anspruch haben.

„Digitalisierung soll den Menschen dienen und ihnen das Leben
erleichtern. Sie darf aber nicht dazu führen, dass jene
ausgeschlossen werden, die keinen PC besitzen, kein Smartphone nutzen
oder digitale Anwendungen nicht verwenden können oder wollen. Ich
habe bereits 2024 einen Experten-Round-Table zur Digitalisierung
gestartet. Jetzt gibt es ein Gutachten, das der Pensionistenverband
beauftragt hat, dazu. Das eindeutige Ergebnis: Ausschließlich
digitale Möglichkeiten für Förderungen oder staatliche Leistungen
sind gleichheitswidrig und diskriminierend. Der Seniorenrat stellt
nun einen Antrag an die Bundesregierung, in dem die gesetzliche
Verankerung des Rechts auf analoge Alternativen gefordert wird“ ,
sagt Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec.

„Digitalisierung ist gut. Aber nicht, wenn sie Teilhabe ersetzt,
statt zu ermöglichen. Wer Digitalisierung nutzt, um analoge Zugänge
abzubauen oder gar zu verunmöglichen, betreibt moderne Ausgrenzung
mit Effizienzanstrich. Digitalisierung muss das Leben erleichtern –
nicht neue Hürden schaffen. Gerade ältere Menschen müssen selbst
entscheiden können, ob sie einen digitalen oder analogen Weg wählen.
Wer Teilhabe, Gleichbehandlung und soziale Gerechtigkeit ernst nimmt,
muss sicherstellen, dass staatliche Leistungen und Angebote der
Daseinsvorsorge auch künftig persönlich, telefonisch oder schriftlich
zugänglich bleiben. Das Recht auf analoge Alternativen ist daher ein
wichtiger Beitrag für eine inklusive und solidarische Gesellschaft“ ,
sagt Seniorenratspräsidentin Birgit Gerstorfer.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Prof. Dr. Manfred Matzka, Ex-Sektionschef im Bundeskanzleramt,
kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass die ausschließlich
digitale Beantragung staatlicher Leistungen ohne analoge Alternative
gleichheitswidrig und diskriminierend ist.

Fast 50 Prozent der Generation 60+ sagen, keine ausreichenden
digitalen Kompetenzen zu haben. Der Seniorenrat warnt vor einer
zunehmenden digitalen Spaltung der Gesellschaft. Wer auf analoge
Zugänge angewiesen ist, dürfe nicht benachteiligt werden.

Zentrale Forderungen des Seniorenrats :

– Gesetzliche Verankerung eines Rechts auf analoge Alternativen

– Analoge Zugänge zu allen staatlichen Leistungen und Förderungen

– Persönliche, telefonische und schriftliche Kontaktmöglichkeiten

– Keine Nachteile oder Mehrkosten bei Nutzung analoger Angebote

– Ausweitung der Verpflichtung auf Unternehmen, die öffentliche
Aufgaben im Auftrag des Staates erfüllen

– Schutz vor Diskriminierung aufgrund fehlender digitaler Kompetenzen

– Einrichtung von Beschwerdestellen gegen Digitalzwang

– Ausbau freiwilliger Digitalbildungsangebote ohne Verpflichtung zur
digitalen Nutzung

Wahlfreiheit statt Digitalzwang

Der Seniorenrat spricht sich nicht gegen Digitalisierung aus.
Digitale Angebote sollen weiterhin ausgebaut werden, jedoch nur als
zusätzliche Möglichkeit – und nicht als Voraussetzung für die
Inanspruchnahme staatlicher Leistungen.

„Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um echte
Wahlfreiheit. Menschen müssen selbst entscheiden können, ob sie
digitale oder analoge Wege nutzen möchten. Die Würde,
Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen
dürfen nicht von der Nutzung digitaler Technologien abhängig gemacht
werden“ , sagen Korosec und Gerstorfer.

Antrag an die Bundesregierung

Der Seniorenrat wird die Bundesregierung auffordern, das Recht
auf analoge Alternativen gesetzlich zu verankern und sicherzustellen,
dass staatliche Leistungen, Förderungen und Dienstleistungen der
Daseinsvorsorge dauerhaft auch auf Papier, telefonisch oder
persönlich zugänglich bleiben.

Modernisierung darf nicht auf Kosten jener erfolgen, die
Unterstützung benötigen. Der Seniorenrat fordert daher ein klares
Bekenntnis zu Wahlfreiheit, Teilhabe und sozialer Gerechtigkeit –
digital und analog.