St. Pölten (OTS) – Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von
Landeshauptfrau Johanna
Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Den niederösterreichischen Gemeinden wurden Bedarfszuweisungen
gemäß §28 FAG 2024 in der Höhe von 4.954.097,40 Euro als Zuschuss zum
Haushalt bewilligt.
Die niederösterreichische Landesregierung beschloss eine
Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer im Wert von 133.333,33 Euro
für eine Drehleiter mit Korb (DLK) der Stadtgemeinde Hollabrunn.
Ebenso beschloss die Landesregierung eine Erstattung der
anteiligen Umsatzsteuer im Wert von 83.332,50 Euro für ein
Hilfeleistungsfahrzeug 3 (HLF 3) der Marktgemeinde Oberndorf an der
Melk.
Der Neubau des Wertstoffzentrums (WSZ) Pielachtal Nord in
Markersdorf-Haindorf bzw. in Prinzersdorf wird mit 155.125 Euro
gefördert.
Die Errichtung der Wohneinrichtung inkl. Tagesstruktur „Wohnen
Endholz“ der Cardo gGmbH am Standort St. Valentin wird mit max.
582.000 Euro gefördert.
Weiters bewilligte die Landesregierung für die Durchführung der
„Präventiven psychologischen Begleitung“ des Projektes „NÖ
Jugendbildungszentren 2.0 und JTF 2026 (Standorte Wr. Neustadt und
Amstetten)“ durch die Psychosoziale Zentren gGmbH (PSZ gGmbH) einen
Zuschuss aus Mitteln der NÖ Arbeitnehmerförderung, der nach Maßgabe
des Bedarfs bis zu 100.000 Euro betragen darf.