SPÖ-Seltenheim: „Null Toleranz für ausländische Straftäter – Regierung forciert Erfolgsmodell ‚Haft in der Heimat‘“

Wien (OTS) – SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim begrüßt die
heute,
Mittwoch, von SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer vorgelegte und im
Ministerrat beschlossene Reform des Strafvollzugsgesetzes, mit der
die Außerlandesbringung ausländischer Straftäter deutlich vereinfacht
wird. „Wir verschärfen die Gangart gegenüber ausländischen
Kriminellen massiv und bauen das Erfolgsmodell ‚Haft in der Heimat‘
konsequent aus. Damit stärken wir den Rechtsstaat und senden ein
klares Signal: Ausländische Strafgefangene ohne Aufenthaltsrecht
müssen das Land verlassen!“, so Seltenheim, der betont, dass
ausländische Kriminelle nach Verbüßung der Mindesthaftzeit künftig
auch gegen ihren Willen in ihr Heimatland rückgeführt werden können.
„Mit der Strafvollzugs-Reform setzt Justizministerin Anna Sporrer
einen wichtigen Schritt, um die österreichischen Haftanstalten und
die Beschäftigten im Justizvollzug zu entlasten“, sagt Seltenheim
gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. ****

Die österreichischen Justizanstalten stehen zunehmend unter
Druck. Steigende Insassenzahlen belasten das System seit Jahren. Mit
der Strafvollzugs-Reform fällt die größte Hürde bei der Rückführung
ausländischer Krimineller – das Veto der Betroffenen. Ausgenommen von
dieser Regelung sind schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie
terroristische Straftaten. „Durch die Strafvollzugs-Reform können
jedes Jahr rund 300 Kriminelle außer Landes gebracht werden“, so
Seltenheim.

Darüber hinaus forciert die Bundesregierung das Modell „Haft in
der Heimat“. Bereits im Vorjahr gelang mit 208 Überstellungen ein
historischer Höchstwert bei der Haft in der Heimat. Durch die Novelle
werden bürokratische Hindernisse abgebaut, um die Chance zu erhöhen,
dass ausländische Strafgefangene ihre Haftstrafen in ihren
Heimatstaaten absitzen müssen und nicht den österreichischen
Strafvollzug belasten.

Neben der Entlastung der Justizanstalten stärkt die
Bundesregierung den wichtigen Bereich der Resozialisierung. „Der
Strafaufschub für die Berufsausbildung wird erweitert. So können
Lehre oder Ausbildung vor Haftantritt abgeschlossen werden, wodurch
die gesellschaftliche Wiedereingliederung gestärkt wird“, so
Seltenheim. (Schluss) ls/bj