SPÖ Vorarlberg fordert Aberkennung des „Goldenen Ehrenzeichens des Landes Vorarlberg“ an Hermann Gmeiner

Bregenz (OTS) – Zutiefst betroffen zeigen sich SPÖ-Klubobmann Mario
Leiter und
Sozialsprecherin Manuela Auer über die medial bekannt gewordenen
Missbrauchsfälle im Umfeld des SOS-Kinderdorfs in Dornbirn sowie über
die damit verbundenen Vorwürfe gegen Gründer Hermann Gmeiner: „Unser
aufrichtiges Mitgefühl gilt allen Betroffenen, die über Jahre hinweg
schweres Leid erfahren mussten. Diese Fälle sind erschütternd und
zeigen, dass es eine umfassende und schonungslose Aufarbeitung
braucht, auch hier in Vorarlberg.“ Das sei man den Betroffenen
schuldig, so Leiter.

Zwtl.: Vergangenheit kritisch hinterfragen

Besonders in Zusammenhang mit der Verleihung des “Goldenen
Ehrenzeichens des Landes Vorarlberg” an Hermann Gmeiner betont Leiter
die Notwendigkeit einer kritischen Neubewertung: „Es muss möglich
sein, Vergangenes zu hinterfragen und neu zu beleuchten. Insbesondere
wenn in der Gegenwart Informationen bekannt werden, die ein anderes
Licht auf eine Persönlichkeit werfen.“ Das Land müsse hier seine
Verantwortung wahrnehmen und sich ,wie schon im kürzlich erfolgten
Fall von Natalie Beer, öffentlich von der Verleihung des „Goldenen
Ehrenzeichens“ an Hermann Gemeiner distanzieren, fordert der SPÖ-
Klubobmann. „Eine moderne, aufgeschlossene Gesellschaft muss in der
Lage sein, ihre Geschichte und getroffene Entscheidungen kritisch zu
hinterfragen“, verdeutlicht Mario Leiter.

Zwtl.: Ehrenzeichen in begründeten Fällen aberkennen

Der SPÖ-Klubobmann sieht in diesem Zusammenhang auch
Handlungsbedarf bei der gesetzlichen Regelung von posthumen
Aberkennungen von Auszeichnungen. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass
das Land in derartigen Fällen faktisch keinerlei Handlungsspielraum
besitzt. Es braucht rechtliche Möglichkeiten, um in begründeten
Fällen Ehrungen zu überprüfen und gegebenenfalls auch abzuerkennen“,
stellt Leiter klar. Die SPÖ bringt dazu einen Antrag in den Landtag
ein, der eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage fordert.
Konkret soll der Landtag einen Gesetzesentwurf vorlegen, der es
erlaubt, Landesauszeichnungen in Fällen schwerwiegender, glaubhaft
dokumentierter Missbrauchs- oder Gewaltvorwürfe gegen eine
ausgezeichnete Person auch posthum abzuerkennen.

Zwtl.: Opferschutz verbessern

Darüber hinaus unterstreicht SPÖ-Landtagsabgeordnete und
Sozialsprecherin Manuela Auer, dass der Fall deutlich mache, dass es
mehr Kontrolle und Transparenz beim Opferschutz brauche. „Wenn
derartige Taten über Jahrzehnte hinweg unbemerkt bleiben, weist dies
auf grundlegende Defizite im Kontrollsystem hin. Einrichtungen, deren
primäre Aufgabe der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist, müssen
höchsten Standards der Kontrolle unterliegen“, so Manuela Auer. Sie
verweist in diesem Zusammenhang auf den heute von der SPÖ
eingebrachten Antrag, der der Vorarlberger Kinder- und
Jugendanwaltschaft in diesem Bereich die rechtliche Grundlage liefern
soll. Auch soll der Landtag künftig einmal jährlich einen
schriftlichen Bericht der zuständigen Opferschutzstelle erhalten. „Im
Sinne der Betroffenen sollte dies ohne Wenn und Aber ermöglicht
werden“, betont Auer. Denn das Wohl von Kindern und Jugendlichen
müsse uneingeschränkt oberste Priorität haben, so die SPÖ-
Landtagsabgeordnete abschließend.