Wien (OTS) – Der „Epidemiologiebericht Sucht 2025″ der Gesundheit
Österreich hat
aufgezeigt, dass Nikotinkonsum unter Jugendlichen weiterhin
verbreitet ist. Insbesondere im Bereich der neuartigen
Nikotinprodukte wie Nikotinbeutel und E-Zigaretten.
Die öffentliche Debatte über neue Nikotinprodukte und den Zugang
Minderjähriger zu diesen Produkten ist notwendig. Österreichs
Trafikantinnen und Trafikanten kennen diese Problematik nicht aus
Berichten, sondern aus dem täglichen Leben. Gerade deshalb sei es ein
richtiger Schritt, dass seit 1. April der Verkauf von Nikotinbeuteln
und E-Zigaretten im Tabakmonopolgesetz klar geregelt ist – damit
dürfen diese Produkte auch nur noch von den Trafiken und dem
Fachhandel über staatlich lizenzierte Großhändler bezogen werden und
die Kontrollorgane des Staates können die Produktsicherheit
zielorientiert genau an dieses Stellen überprüfen.
Der österreichische Markt für neue Nikotinprodukte war bis April
wenig reguliert. Nikotinbeutel waren in einem rechtlichen Graubereich
erhältlich – auch über Kanäle, die keinerlei Alterskontrolle
vorsehen: im ausländischen Onlinehandel und im unregulierten
Einzelhandel. „Genau diese Rahmenbedingungen haben zu den Zahlen
geführt, die wir jetzt im Epidemiologiebericht gesehen haben. Diesem
Nikotinkonsum von Jugendlichen, angetrieben vom unkontrollierten
Markt, wird mit den neuen Regelungen ein Stein in den Weg gelegt“, so
der Obmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in der
Wirtschaftskammer Österreich, Otmar Schwarzenbohler.
„In der Trafik liegt die lebende Expertise zum
verantwortungsvollen Umgang mit Nikotinprodukten. Deswegen ist es
erfreulich, dass es seit 1. April Nikotinbeutel und E-Zigaretten nur
noch dort verkauft werden können, wo sie hingehören: In der Trafik
und im Fachhandel“, betont Schwarzenbohler.
Regulierung mit Augenmaß wie diese schafft Transparenz und
Kontrolle. Verbote hingegen verlagern den Markt in unkontrollierte
Bereiche, in denen keinerlei Jugendschutz gewährleistet werden kann.
„Nikotinhaltige Produkte gehören nicht in die Hände von Jugendlichen.
Dass hier nun rechtlich klar nachgeschärft wurde, ist ein wichtiger
Schritt. Der Epidemiologiebericht zeigt den Handlungsbedarf – die
neuen gesetzlichen Regelungen setzen ihn federführend in Europa in
einem entscheidenden Punkt erfreulicherweise schon um – wichtig sei
jetzt auch noch die Überwachung dieser Regelungen durch die staatlich
Prüforgane“, so Schwarzenbohler abschließend. (PWK190/DFS)