Wien (OTS) – Am 4. Dezember 2025 konnte nach nur einem Trilog eine
politische
Einigung zur Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erzielt
werden.
Bundesminister Norbert Totschnig : „Wir haben mit dem Ergebnis im
Trilog einen großen Erfolg für unseren Wirtschaftsstandort erreicht.
Es geht nicht um Verwässerung unserer Umweltambitionen. Es geht um
eine Regelung, die sich an der Realität in Österreich und der EU
orientiert. Es wird weiterhin Sorgfaltspflichten für die Einfuhr in
die EU geben, aber wir reduzieren Bürokratie für unsere Betriebe
entlang der gesamten Wertschöpfungskette deutlich. Somit können sich
unsere heimischen Betriebe auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.“
Auf Initiative Österreichs konnte eine einjährige Verschiebung der
Anwendungsfrist der EUDR sowie konkrete Vereinfachungen in der
Umsetzung der EUDR erwirkt werden. Die Europäischen Kommission hatte
in ihrem Vorschlag vom 21. Oktober 2025, weder eine Verschiebung des
Anwendungsbeginns auf Ende 2026 noch praxisgerechte
Umsetzungserleichterungen vorgesehen. Als Antwort darauf hatte
Österreich am 5. November gemeinsam mit zahlreichen EU-
Mitgliedstaaten im Umweltrat eine sofortige, praxistaugliche
Vereinfachung der EUDR gefordert.
„Der intensive und breit angelegte Einsatz für eine Verschiebung und
praxisgerechte Vereinfachung der EUDR hat sich gelohnt. Die Vernunft
hat gesiegt, das Ziel und die Machbarkeit der Verordnung nähern sich
nun langsam an. Ein Dank gebührt besonders Bundeskanzler Christian
Stocker für seine entscheidende Unterstützung“ , freut sich
Totschnig.
Durch das Bilden starker Allianzen, insbesondere mit forstreichen
Mitgliedstaaten, konnte sich der Rat mit klaren Forderungen
positionieren, der sich auch das Europäische Parlament weitgehend
anschloss.
Die formale Annahme der Einigung ist für den 10. Dezember 2025 im
Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) und anschließend im Rat
geplant. Im Europäischen Parlament wird die formelle Bestätigung am
16. Dezember 2025 erwartet. Die angepasste EUDR wird dann noch
rechtzeitig vor Ende 2025 in Kraft treten.
Ziele der EUDR und der Nutzen der Anpassung
Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte wie Soja, Rind, Palmöl,
Kakao, Kaffee, Holz und Kautschuk sowie daraus erzeugte Waren wie
Schokolade, Holzmöbel oder Reifen – nicht mit Entwaldung oder
Waldschädigung in Verbindung stehen. Unternehmen müssen dafür
Herkunftsnachweise erbringen und Risikobewertungen durchführen. Mit
den nun erreichten Anpassungen schafft Österreich Rechtssicherheit,
Bürokratieentlastung und weiterhin volle Unterstützung für globale
Nachhaltigkeitsziele.