Über 30 Jahre Erfolg für den Vogelschutz: EU-Naturschutzrichtlinien sichern das Überleben bedrohter Vogelarten – nun droht Verwässerung

Wien (OTS) – Seit Österreichs Beitritt zur Europäischen Union zählen
die EU-
Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-
Richtlinie) zu den größten Erfolgsgeschichten des europäischen
Naturschutzes. Sie haben entscheidend dazu beigetragen, bedrohte
Vogelarten und ihre Lebensräume zu schützen, das Natura-2000-
Schutzgebietsnetz aufzubauen und das Artensterben in Europa zu
bremsen. Viele Vogelarten, deren Bestände einst dramatisch
zurückgingen, profitieren bis heute von diesen verbindlichen
Schutzbestimmungen. Darüber hinaus dienen intakte Lebensräume auch
den Menschen, indem sie unverzichtbare Ökosystemleistungen wie
sauberes Wasser, Hochwasserschutz, fruchtbare Böden und Bestäubung
von Kulturpflanzen fördern. Diese bewährten Naturschutzgesetze
könnten nun geschwächt werden: Die Europäische Kommission hat Mitte
Mai eine öffentliche Konsultation zu einem sogenannten „Stresstest“
der EU-Naturschutzrichtlinien gestartet.

„Vogelarten wie Kranich, Großtrappe und Kaiseradler sind heute
auch deshalb Teil unserer heimischen Natur, weil die FFH-Richtlinie
und EU-Vogelschutzrichtlinie sie und ihre Lebensräume seit
Jahrzehnten wirksam schützt. Ohne diese Schutzbestimmungen würden
viele unserer Landschaften völlig anders aussehen. Wer an diesen
Richtlinien rüttelt, gefährdet nicht nur einzelne Vogelarten, sondern
greift unser gemeinsames österreichisches Naturerbe an!“, warnt Gábor
Wichmann, Geschäftsführer von BirdLife Österreich .

Der Kranich konnte in den letzten Jahrzehnten eine enorme
Arealausweitung und Bestandszuwachs verzeichnen, auch in Österreich
gibt es nun wieder einige Brutpaare. Außerdem ziehen jeden Herbst
Tausende Kraniche durch Österreich und sind auf Rastplätze im Natura-
2000-Gebiet Seewinkel angewiesen. Auch der Bestand der Großtrappe hat
sich durch Lebensraumverbesserungen in den Schutzgebieten
verzwanzigfacht. Flächenstilllegungen für diese stark gefährdete Art,
die im landwirtschaftlichen Förderprogramm verankert wurden, brachten
eine entscheidende Verbesserung im Bruterfolg für diese Art. Und
schließlich hat die VSRL auch verschiedenen Greifvogelarten, wie dem
Kaiser-, See- und Steinadler, durch die Eindämmung der illegalen
Verfolgung und gezielte Schutzprojekte zu einem Comeback verholfen.

Zwtl.: Kommt es zur Schwächung der Naturschutzgesetze?

Umso größer ist die Sorge, dass diese bewährten
Naturschutzgesetze nun geschwächt werden könnten. Die Europäische
Kommission hat Mitte Mai eine öffentliche Konsultation gestartet, um
Stellungnahmen von Interessenträgern und der breiten Öffentlichkeit
zur Umsetzung der FFH- und VS-RL einzuholen. Ziel ist es,
„spezifische Beiträge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und
zur kosteneffizienteren Verwirklichung der Ziele der Richtlinien
einzubringen“. Obwohl die Kommission bereits 2016 im Rahmen eines
umfassenden Fitness-Checks bestätigt hatte, dass die Richtlinien
ihren Zweck erfüllen, und ausdrücklich ihre bessere Umsetzung
empfahl, könnten sie nun erneut aufgeschnürt werden. Dies könnte aber
auch für zahlreiche Unternehmen jahrelange Rechtsunsicherheit
bringen, weil bestehende Judikatur hinfällig werden könnte.

Zwtl.: Nicht die Richtlinien sind das Problem, sondern ihre
unzureichende Umsetzung

BirdLife Österreich und der Umweltdachverband kritisieren den
neuerlichen Prüfprozess als unnötige bürokratische Übung mit falscher
Zielsetzung. So kommen etwa Uferschnepfe und Rotschenkel in
Österreich ausschließlich in Natura-2000-Gebieten im Seewinkel vor
und können nur durch adäquate Umsetzung von Schutzmaßnahmen gerettet
werden. Statt die bestehenden Defizite bei der Umsetzung der
Richtlinien in den Mitgliedstaaten zu beheben, werde erneut das
rechtliche Fundament des europäischen Naturschutzes infrage gestellt.

„Wir brauchen nicht neue oder schwächere Gesetze, sondern
ausreichend finanzierte Managementmaßnahmen, klare Erhaltungsziele
und einen konsequenten Vollzug. Die Richtlinien haben ihre
Wirksamkeit längst bewiesen – sie müssen endlich vollständig
umgesetzt werden!“, stellt Wichmann klar.

Zwtl.: Öffentliche Beteiligung bis 10. August

Noch bis 10. August 2026 können Bürger:innen im Rahmen der
öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission ihre
Unterstützung für starke Naturschutzgesetze zum Ausdruck bringen.
BirdLife Österreich und der Umweltdachverband rufen dazu auf, sich an
der Konsultation zu beteiligen und damit ein deutliches Zeichen für
den Erhalt der EU-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie zu
setzen.

„Seit über drei Jahrzehnten schützen diese Richtlinien Europas
Natur erfolgreich. Jetzt dürfen wir nicht zulassen, dass dieses
Fundament des Naturschutzes aus kurzfristigen wirtschaftlichen
Interessen geschwächt wird. Wer unsere Vogelwelt schützen will, muss
diese Gesetze besser umsetzen – nicht aufschnüren!“, so Wichmann .