Wien (OTS) – Die aktuelle Diskussion über die Verlängerung der
Steuerfreiheit von
Überstundenzuschlägen entwickelt sich einmal mehr zu einem
politischen Last-minute-Thema mit gravierenden Folgen für die
Tourismusbranche. Noch ist unklar, ob die Sonderregelung, die Ende
des Jahres ausläuft, verlängert wird. Sollte dies nicht geschehen,
drohen ab 1. Jänner 2026 empfindliche steuerliche Nachteile für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zusätzlicher Aufwand für die
Betriebe.
Zwtl.: Sonderregelung läuft mit Jahresende aus
Aktuell gilt für die Jahre 2024 und 2025 eine Sonderregelung (§
124b Z 440 lit. b EStG), die bis zu 18 steuerfreie Überstunden pro
Monat (mit einem Höchstbetrag von 200 Euro ) ermöglicht. Diese
Maßnahme wurde eingeführt, um inflationsbedingte Mehrbelastungen
abzufedern und die Attraktivität von Mehrarbeit zu erhöhen.
Mit 31. Dezember 2025 endet diese Sonderregelung automatisch.
Wird sie nicht verlängert, treten wieder die alten Bestimmungen des §
68 Abs. 2 EStG in Kraft: Nur noch 10 Überstundenzuschläge zu 50 %
steuerfrei , maximal 120 Euro monatlich .
Zwtl.: Tourismus besonders betroffen
„Gerade im Tourismus werden bis zu 60 Prozent der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Weihnachten eingestellt. Wenn
dann kurz vor Saisonbeginn noch unklar ist, ob und in welchem Ausmaß
Überstundenzuschläge steuerfrei bleiben, ist das ein massives Problem
für die Lohnverrechnung und für die Nettoentlohnung der
Beschäftigten“ , betont Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der
Prodinger Tourismusberatung.
Die drohende Rückkehr zu den alten Grenzen würde bedeuten, dass
sich die Lohnsteuerbelastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erhöht , was unmittelbar zu einem geringeren Nettolohn führt. Dies
wäre ein denkbar schlechtes Signal in Zeiten von Fachkräftemangel und
steigenden Lebenshaltungskosten.
Zwtl.: Unverständliche Ablehnung aus dem Finanzministerium
Besonders irritierend sei laut Reisenzahn, dass sich ausgerechnet
der SPÖ-Finanzminister gegen eine Verlängerung der Steuerfreiheit
ausspricht. „Diese Haltung ist unverständlich, da die Maßnahme nicht
den Arbeitgebern, sondern direkt den Beschäftigten zugutekommt“ , so
Reisenzahn. „Anstatt Arbeit im Tourismus attraktiver zu machen, droht
eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen.“
Zwtl.: Forderung nach Planungssicherheit
Die Branche fordert daher eine rechtzeitige und klare
Entscheidung , um die Abrechnungssysteme anpassen und Dienstverträge
korrekt gestalten zu können. „Es darf nicht sein, dass die Politik
wieder auf den letzten Drücker entscheidet und tausende Betriebe im
Unklaren lässt“ , so Reisenzahn abschließend.
Die Prodinger Beratungsgruppe führt die Lohnverrechnung für rund
16.000 Mitarbeiter/innen im Tourismus durch.